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Wirtschaftministerium gegen vollständigen Schutz von Whistleblowern

16.04.2020 - 10:19:42

Anscheinend plant das Bundeswirtschaftsministerium bei der Umsetzung einer EU-Vorgabe zum Schutz von Hinweisgebern in deutsches Recht die Verhinderung eines umfassenden Schutzes für solche "Whistleblower".

Einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe zufolge verlangt das Wirschaftsministerium umfangreiche Änderungen an einem vom Bundesjustizministerium abgefassten vierseitigen Papier mit dem Titel "Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden". Demzufolge hat das Ministerium von Peter Altmaier (CDU) offenbar komplette Abschnitte des Papiers gelöscht, umgeschrieben oder gar in ihr Gegenteil verkehrt.

Die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium wollen sogenannte Whistleblower nur dann unter Schutz stellen, wenn sie Verstöße gegen das europäsche Recht melden, nicht aber, wenn es sich um Verstöße gegen deutsches Bundes- oder Landesrecht handelt. Der ursprüngliche Entwurf des Justizminsteriums sah dies eigentlich vor. Dort hieß es zum Beispiel noch, die neue gesetzliche Richtlinie solle sich "nicht auf eine 1:1-Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben" beschränken. Im Wirtschaftsministerium wurde das Wort "nicht" dann einfach gestrichen, und die entsprechende Begründung gleich mit. Dort hatte es geheißen, bei einer 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben wäre es für Hinweisgeber "nicht nachvollziehbar, bei der Meldung welcher Verstöße sie geschützt sind und ihre Identität vertraulich behandelt wird" und bei welchen nicht.

Auch erklärt das Wirtschaftsministerium, als eine - von der Europäischen Union geforderte - externe Meldestelle für Whistleblower nicht zur Verfügung zu stehen. Den entsprechenden Punkt im Papier kommentiert das Ministerium mit den Worten "BMWi sieht keine Möglichkeit, diese Meldestelle im Geschätsbereich des BMWi einzurichten".

Bisher war geplant, dass Bndesjusizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Gesetzenwurf bis zum Herbst dieses Jahres vorlegt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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