Widerstand gegen Vorstoß für Grundgesetzänderung von Schäuble
04.04.2020 - 17:19:27Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble stößt auf Widerstand. Er will das Grundgesetz ändern, um jetzt die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verursacht mit seinem Vorstoß, das Grundgesetz zu ändern, breiten Widerstand bei Parlamentariern. Er will damit die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch während der Pandemie gewährleisten. Es sei alles andere als eine gute Idee, so der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ in der Montagsausgabe der Zeitung, in Zeiten der Krise das Grundgesetz verändern zu wollen. Die Linke werde das nicht unterstützen, das verbiete sich einfach von selbst, so Bartsch gegenüber der SZ weiter. Schließlich sei es so: Die Opposition arbeite Hand in Hand mit der Regierung und das Parlament sei durchaus handlungsfähig. Es sei nicht in Ordnung, durch derlei Diskussionen die Bevölkerung noch weiter zu verunsichern, so Bartsch. Weiter fragte der Linke, was Pfleger und Ärzte angesichts solcher Fragestellungen denken sollten.
Britta Haßelmann, erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion sieht sich von den Vorschlägen, die Verfassung ändern zu wollen, irritiert. Krisenzeiten seien absolut nicht diejenige Zeit, um über derlei Dinge nachzudenken. Etwa, um schnell und ohne langes Fackeln Dinge auf den Weg bringen zu wollen. Ganz klar habe man in der vergangenen Woche bei den Sitzungen gesehen, wie arbeitsfähig und handlungsfähig das Parlament sei, so die Grüne in ihrem Statement gegenüber der SZ weiter. Hintergrund ist folgender: Schäuble hatte an alle Fraktionsvorsitzenden letzten Donnerstag einen Brief geschickt. Die SZ berichtete darüber mit den Worten, immer wieder habe in den vergangenen Wochen der Krise die Frage im Raum gestanden, wie der Deutsche Bundestag, gegebenenfalls auch durch eine Verschärfung in der derzeitigen Krisen-Situation, seine Handlungsfähigkeit sicherstellen könne. Zunächst habe man als Sofortmaßnahme die Beschlussfähigkeit gesenkt. Bisher gab es bei diesem eine Quote von 50 Prozent der Abgeordneten. Durch die Sofortmaßnahme wurde die Quote auf 25 Prozent gesenkt.
Immer wieder seien aber Zweifel zu hören, ob diese Maßnahme allein ausreichend sei. Man überlege beispielsweise als weitere Maßnahme, auch Sitzungen des Bundestags zukünftig virtuell abzuhalten. Bestehe bei anderen Fraktionsvorsitzenden auch ein solches Interesse, sei Schäuble gerne bereit, über derartige Umstellungen auf virtuelle Verhandlungen einzugehen. Und gegebenenfalls schon kommende Woche in den Sitzungen darüber zu beraten. Noch ein weiterer Punkt wird in seinem Brief von Schäuble herausgestellt. Er sei, so der CDU-Politiker weiter, vollkommen unabhängig von der Diskussion um virtuelle Sitzungen ferner der Meinung, dass man erwägen solle, einen „Notfallausschuß“ im Deutschen Bundestag zu schaffen. Darüber nachzudenken halte er, Schäuble, für dringend angezeigt. Für beide Maßnahmen wäre die Änderung des Grundgesetzes nötig: Für virtuelle Sitzungen des Bundestages ebenso wie für ein sogenanntes kleines Notparlament. Marco Buschmann, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, äußerte sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ dahingehend, seine Partei setze sich „unabhängig von Corona“ für ein digitaleres und auch moderneres Arbeiten im Deutschen Bundestag ein. In keinem Fall aber solle das Grundgesetz überstürzt verändert werden. Zu groß seien in dem derzeitigen Stress – verursacht durch die Krise – Gefahren bei der Abwägung. So könne es leicht zu gravierenden Flüchtigkeitsfehlern kommen. Das Parlament habe bisher sehr deutlich vermittelt, dass es sowohl entschlossen als auch schnell handeln könne in der derzeitigen Krisensituation. In allen Belangen hätten Opposition und Regierung gemeinsam Maßnahmen koordiniert und miteinander abgestimmt, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Mehrheiten gab es immer, und das Verfahren ging zügig über die Bühne. Zwar stimme es: An der namentlichen Abstimmung in der vergangenen Sitzungswoche hätte nur ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen der Krise teilgenommen. Aber schließlich hätten alle anwesenden Mitglieder mit „Ja“ gestimmt, jene der Oppositionsfraktionen von FDP, Linken und Grünen ebenso wie die Regierungsparteien. So habe es eine deutliche Mehrheit für die Lockerung der Schuldenbremse gegeben. Die Schuldenbremse dient dazu, das Hilfspaket in der derzeitigen Krise zu finanzieren. Er verwies dabei auch auf die AfD-Fraktion. Sogar die AFD habe sich nicht gegen die Mehrheit gestellt. Nur drei hätten mit „Nein“ votiert, zwei sogar mit „Ja“. 54 AFD-Mitglieder hätten sich der Stimme enthalten. Führe man sich diese Faktoren vor Augen, könne man zum jetzigen Zeitpunkt Schäubles Vorstoß nicht verstehen. Oder gar einer Grundgesetzänderung zustimmen.
Britta Haßelmann, erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion sieht sich von den Vorschlägen, die Verfassung ändern zu wollen, irritiert. Krisenzeiten seien absolut nicht diejenige Zeit, um über derlei Dinge nachzudenken. Etwa, um schnell und ohne langes Fackeln Dinge auf den Weg bringen zu wollen. Ganz klar habe man in der vergangenen Woche bei den Sitzungen gesehen, wie arbeitsfähig und handlungsfähig das Parlament sei, so die Grüne in ihrem Statement gegenüber der SZ weiter. Hintergrund ist folgender: Schäuble hatte an alle Fraktionsvorsitzenden letzten Donnerstag einen Brief geschickt. Die SZ berichtete darüber mit den Worten, immer wieder habe in den vergangenen Wochen der Krise die Frage im Raum gestanden, wie der Deutsche Bundestag, gegebenenfalls auch durch eine Verschärfung in der derzeitigen Krisen-Situation, seine Handlungsfähigkeit sicherstellen könne. Zunächst habe man als Sofortmaßnahme die Beschlussfähigkeit gesenkt. Bisher gab es bei diesem eine Quote von 50 Prozent der Abgeordneten. Durch die Sofortmaßnahme wurde die Quote auf 25 Prozent gesenkt.
Immer wieder seien aber Zweifel zu hören, ob diese Maßnahme allein ausreichend sei. Man überlege beispielsweise als weitere Maßnahme, auch Sitzungen des Bundestags zukünftig virtuell abzuhalten. Bestehe bei anderen Fraktionsvorsitzenden auch ein solches Interesse, sei Schäuble gerne bereit, über derartige Umstellungen auf virtuelle Verhandlungen einzugehen. Und gegebenenfalls schon kommende Woche in den Sitzungen darüber zu beraten. Noch ein weiterer Punkt wird in seinem Brief von Schäuble herausgestellt. Er sei, so der CDU-Politiker weiter, vollkommen unabhängig von der Diskussion um virtuelle Sitzungen ferner der Meinung, dass man erwägen solle, einen „Notfallausschuß“ im Deutschen Bundestag zu schaffen. Darüber nachzudenken halte er, Schäuble, für dringend angezeigt. Für beide Maßnahmen wäre die Änderung des Grundgesetzes nötig: Für virtuelle Sitzungen des Bundestages ebenso wie für ein sogenanntes kleines Notparlament. Marco Buschmann, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, äußerte sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ dahingehend, seine Partei setze sich „unabhängig von Corona“ für ein digitaleres und auch moderneres Arbeiten im Deutschen Bundestag ein. In keinem Fall aber solle das Grundgesetz überstürzt verändert werden. Zu groß seien in dem derzeitigen Stress – verursacht durch die Krise – Gefahren bei der Abwägung. So könne es leicht zu gravierenden Flüchtigkeitsfehlern kommen. Das Parlament habe bisher sehr deutlich vermittelt, dass es sowohl entschlossen als auch schnell handeln könne in der derzeitigen Krisensituation. In allen Belangen hätten Opposition und Regierung gemeinsam Maßnahmen koordiniert und miteinander abgestimmt, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Mehrheiten gab es immer, und das Verfahren ging zügig über die Bühne. Zwar stimme es: An der namentlichen Abstimmung in der vergangenen Sitzungswoche hätte nur ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen der Krise teilgenommen. Aber schließlich hätten alle anwesenden Mitglieder mit „Ja“ gestimmt, jene der Oppositionsfraktionen von FDP, Linken und Grünen ebenso wie die Regierungsparteien. So habe es eine deutliche Mehrheit für die Lockerung der Schuldenbremse gegeben. Die Schuldenbremse dient dazu, das Hilfspaket in der derzeitigen Krise zu finanzieren. Er verwies dabei auch auf die AfD-Fraktion. Sogar die AFD habe sich nicht gegen die Mehrheit gestellt. Nur drei hätten mit „Nein“ votiert, zwei sogar mit „Ja“. 54 AFD-Mitglieder hätten sich der Stimme enthalten. Führe man sich diese Faktoren vor Augen, könne man zum jetzigen Zeitpunkt Schäubles Vorstoß nicht verstehen. Oder gar einer Grundgesetzänderung zustimmen.
Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega