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Verfassungsrichter Huber: EZB-Urteil hätte vermieden werden können

29.06.2020 - 09:04:21

Das viel diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum rogramm der Europäischen Zentralbank (EZB), Anleihen aufzukaufen, hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn die EZB im Verfahren mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt hätte.

Peter Huber, einer der Richter am Karlsruher Bundesverfassungsgericht, erklärte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" für ihre Ausgabe vom Montag, bei früheren Verfahren, zum Beispiel, als es um den Europäischen Stailitätsmechanismus gegangen sei, habe sich die EZB jeweils "sehr konstruktiv verhalten". Dieses Mal, im Verfahren um das Anleihekaufprogramm PSPP, habe sie sich jedoch anders verhalten, bemängelte Huber, weil sie gemeint habe, sie wolle sich vor einem nationalen Gericht nicht verantworten. Nun liege es am Rat der EZB, die Klugheit dieses Verhaltens zu beurteilen, so Huber weiter. Als Berichterstatter hatte Huber in dem Verfahren eine zentrale Funktion inne.

Etwa zwei Monate nach der Verkündung des Urteils hat sich die Beitschaft der Europäischen Zentralbank zur Kooperation anscheinend bereits deutlich erhöht. Am Donnerstag letzter Woche hatte die höchste geldpolitische Stelle der Notenbank, der EZB-Rat, beschlossen, der Bundesregierung und dem Bundestag diverse Unterlagen zukommen zu lassen, die darstellen sollen, dass die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil verlangte Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits lange zuvor durchgeführt wurde. Der Bundestag hat nun die Gelegenheit, sich noch vor seiner Sommerpause, die am 3. Juli beginnt, mit dem Anleihekaufprogramm der EZBund seinen Folgen für die Wirtschaft in der Eurozone zu befassen.

Der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung haben jetzt bis zum 5. August Zeit, darüber zu befinden, ob die von der Europäischen Zentralbank unternommene Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß den Unterlagen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Das Verfassungsgericht muss über diese Prüfung nur dann noch einmal beraten, wenn es hierzu noch einmal angerufen wird. Angesichts der umtriebigen Beschwerdeführer käme ein solcher Schritt allerdings nicht überraschend. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweilerält sich zumindest die Möglichkeit offen, eine Vollstreckungsanordnung zu beantragen, falls die Angelegenheit nicht bis zum 5. August zu dem von den Karlsuher Richtern geforderten Abschluss gekommen sei. Es werde nicht ausreichen, lediglich einige Aktenordner zu überstellen "und den Richtern zu sagen: Sucht euch raus, was euch passt", sagte Gauweiler gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Was von der EZB zur Zeit zu vernehmen sei, kritisierte er, klinge ein wenig danach. Er nehme dennoch an, so Gauweiler, dass sich die Beteiligten letzten Endes nicht trauen würden, keine korrekte Verhältnismäßigkeitsprüfung abzuliefern. Das Karlsruher Urteil habe schließlich auf alle Betroffenen und Beteiligten die Wirkung einer "gigantischen Hallo-wach-Tablette" gehabt, stellte Gauweiler fest.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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