Verfassungsgerichtspräsident ist gegen eine Streichung des Wortes Rasse
10.10.2020 - 05:57:54Stephan Harbarth, neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, steht der Streichung des Wortes "Rasse" aus dem Grundgesetz skeptisch gegenüber.
Das Grundgesetz sei von Beginn weg ein Gegenpol zur Rassenideologie des Regimes der NS sowie dessen Tyrannei und stehe deshalb von Anfang dem Rassismus entgegen. Zwar sei die Politik berufen, ob der Begriff in Bezug auf den Text angepasst werden sollte, diese müsse aber berücksichtigen, dass der Begriff der Rasse auch bei internationalen Abkommen, an die Deutschland gebunden sei, verwendet werde, betonte der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" in den Ausgaben am Samstag, 10. Oktober 2020, und sagte, dass dies alles in der Diskussion klar sein müsse. Das Grundgesetz sei zwar grundsätzlich in genügendem Maße offen in Bezug auf den Wandel der Wirklichkeit, führte Stephan Harbarth weiter aus und hat dabei auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verwiesen, welche erst in den 1980er-Jahren in Karlsruhe entwickelt wurde. Gleichzeitig hätte es in der Geschichte des Grundgesetzes eher zu viele als zu wenige Änderungen an der Verfassung der Bundesrepublik gegeben, sagte Stephan Harbarth im Hinblick auf die aktuellen Forderungen nach Aufnahme von den Kinderrechten, dem Klimaschutz oder der Nationalhymne in das Grundgesetz. Über jede einzelne Änderung der Verfassung müsse gesondert diskutiert werden, sagte der Verfassungsgerichtspräsident weiter. Seit der Gründung der Bundesrepublik habe es über 60 Änderungen in der Verfassung gegeben und nur in den wenigsten Fällen wären die Formulierungen besser als diejenigen der ursprünglichen Texte aus dem Jahr 1949. Zudem seien die neuen Formulierungen vielfach lang und von technischer Natur.
Das Grundgesetz als Staatsziel enthalte den Schutz für die natürlichen Lebensgrundlagen und über weiterführende Vorgaben sollten der Bundesrat sowie der Bundestag entscheiden, antwortete Stephan Harbarth auf die Frage, ob der Klimaschutz in der Verfassung als Staatsziel festgeschrieben werden solle.
Das Grundgesetz als Staatsziel enthalte den Schutz für die natürlichen Lebensgrundlagen und über weiterführende Vorgaben sollten der Bundesrat sowie der Bundestag entscheiden, antwortete Stephan Harbarth auf die Frage, ob der Klimaschutz in der Verfassung als Staatsziel festgeschrieben werden solle.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile