Verfassungsgericht urteilt: Anleihenkäufe durch die EZB teijlweise verfassungswidrig
08.05.2020 - 19:05:28Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Aufkauf von Staatsanleihen stattgegeben.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am Dienstag mitgeteilt, die Bundesregierung und der Bundestag hätten die Beschwerdeführer in ihren Rechten verletzt, als sie es unterlassen hätten, die entsprechenden Beschlüsse der Europäischen Zentralbank zu überprüfen. Deren Beschlüsse, Staatsanleihen aufzukaufen, seien somit "kompetenzwidrig", so die Karlsruher Richter.
Das Urteil erging mit sieben Stimmen zu einer. Der Senat habe allerdings keinen Verstoß gegen das Verbot der "monetären Haushaltsfinanzierung" feststellen können, hieß es weiter. Erläuternd hieß es im Urteil, die aktuellen finanziellen Hilfen der Europäischen Union oder der Zentralbank bezüglich der Corona-Epidemie seien außerdem nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.
Mit seiner Entscheidung widerprach das Bundesverfassungsgericht einem zuvor ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im Detail ging es in dem Prozess um vier Verfassungsbeschwerden gegen das Billionen Euro umfassende "Public Sector Asset Purchase Programme" (PSPP) der Europäschen Zentralbank zum Kauf von Wertpapieren der öffentlichen Hand Die Beschwerdeführer hatten erklärt, das europäische System der Zentralbanken verstoße mit seinem Programm gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
Die Bundesregierung und der Bundestag seien aufgrund ihrer Integrationsverantwortung in der Pflicht, der bisherigen Anwendung des PSPP entgegenzutreten, urteilten die Karlsruher Richter nun. Regierund und Parlament seien verpflichtet, auf eine Prürund der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB hinzuwirken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung übergeben, dieser hatte das Kaufprogramm bereits im Dezember 2018 für vollständig rechtmäßig erklärt. Das Urteil des Karlsruher Gerichts war eigentlich bereits Ende März erwartet worden, es gab aber eine Verzögerung durch die Corona-Krise.
Wegen der Finanzkrise hatte die Europäische Zentralbank seinerzeit hre laufenden Kaufprogramme erhöht und ein zusätzliches Krisenprogramm mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro aufgelegt.
Das Urteil erging mit sieben Stimmen zu einer. Der Senat habe allerdings keinen Verstoß gegen das Verbot der "monetären Haushaltsfinanzierung" feststellen können, hieß es weiter. Erläuternd hieß es im Urteil, die aktuellen finanziellen Hilfen der Europäischen Union oder der Zentralbank bezüglich der Corona-Epidemie seien außerdem nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.
Mit seiner Entscheidung widerprach das Bundesverfassungsgericht einem zuvor ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im Detail ging es in dem Prozess um vier Verfassungsbeschwerden gegen das Billionen Euro umfassende "Public Sector Asset Purchase Programme" (PSPP) der Europäschen Zentralbank zum Kauf von Wertpapieren der öffentlichen Hand Die Beschwerdeführer hatten erklärt, das europäische System der Zentralbanken verstoße mit seinem Programm gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
Die Bundesregierung und der Bundestag seien aufgrund ihrer Integrationsverantwortung in der Pflicht, der bisherigen Anwendung des PSPP entgegenzutreten, urteilten die Karlsruher Richter nun. Regierund und Parlament seien verpflichtet, auf eine Prürund der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB hinzuwirken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung übergeben, dieser hatte das Kaufprogramm bereits im Dezember 2018 für vollständig rechtmäßig erklärt. Das Urteil des Karlsruher Gerichts war eigentlich bereits Ende März erwartet worden, es gab aber eine Verzögerung durch die Corona-Krise.
Wegen der Finanzkrise hatte die Europäische Zentralbank seinerzeit hre laufenden Kaufprogramme erhöht und ein zusätzliches Krisenprogramm mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro aufgelegt.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM