Schulz: BVG-Urteil schadet dem Ruf Deutschlands
15.05.2020 - 06:13:45Martin Schulz, der Europaexperte der SPD, sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Ankäufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) habe dem Ruf Deutschlands in der Europäischen Union geschadet.
Schulz sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für dessen am Freitag erscheinende Tageszeitungen, das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe beschädige Deutschland und den Euro. Von ein paar "eingefleischten Gegnern der EU" abgesehen, stoße das Urteil überall außerhalb Deutschlands auf völliges Unverständnis.
Der ehemalige Präsident des europäischen Parlaments sieht in dem Urteil eine Abkehr von einem bisher geltenden Konsens, nach dem die Organe der Europäischen Union den nationalen Institutionen übergeordnet sind. Es falle den Verfassungsrichtern anscheinend schwer, zu akzeptieren, dass "ihre gefühlte Allzuständigkeit Grenzen" habe. Die Karlsruher Richter demonstrierten hier "nicht bloß einen Sinneswandel, sondern einen Gesinnungswandel", klagte der frühere Vorsitzende der SPD. Er warf den Richtern vor, fahrlässig gehandelt zu haben. Der Jubel in Budapest und Warschau "sowie in den Parteizentralen der Anti-Europäer - bei uns die AfD" sei unüberhörar gewesen. Den Richtern, so Schulz, sei klar gewesen, was sie mit ihrem Urteil auslösen würden, und das häten sie nur wegen einer Kompetenzauseinandersetzng "billigend in Kauf genommen". Sie hätten nun mit dem Vorwurf zu leben, dass ihre Rechtsprechung Europa eher schaden als nutzen werde.
Der Sozialdemokrtat befürwortete die Ankündigung von der EU-Kommissionsvorsitzenden Ursula von der Leyen (CDU), ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik prüfen zu lassen. Von der Leyen zeige hier klare Haltung. "Ich unterstütze sie darin aus voller Überzeugung", bekräftigte er. In ihrer Funktion als Hüterin der EU-Verträge habe sie "den harten Schlag aus Karlsruhe' zu parieren, erklärte Schulz. Er hoffe, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sie hierbei unterstützen werde. "Am Mittwoch im Bundestag" sei sie jedoch, "wie so oft, im Ungefähren" geblieben, monierte Schulz gegenüber dem "Redaktionsdetzwerk Deutschland".
Am 5. Mai hatten die Bundesverfassungsrichter um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in ihrer Urteilsverkündung das Programm der Europäischen Zentralbank zu Ankauf von Staatsanleiheen beanstandet und sich damit zum ersten Mal überhaupt über eine zuvor gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hinweggesetzt. Dieser hatte die Käufe als rechtlich einwandfrei eingestuft.
Der ehemalige Präsident des europäischen Parlaments sieht in dem Urteil eine Abkehr von einem bisher geltenden Konsens, nach dem die Organe der Europäischen Union den nationalen Institutionen übergeordnet sind. Es falle den Verfassungsrichtern anscheinend schwer, zu akzeptieren, dass "ihre gefühlte Allzuständigkeit Grenzen" habe. Die Karlsruher Richter demonstrierten hier "nicht bloß einen Sinneswandel, sondern einen Gesinnungswandel", klagte der frühere Vorsitzende der SPD. Er warf den Richtern vor, fahrlässig gehandelt zu haben. Der Jubel in Budapest und Warschau "sowie in den Parteizentralen der Anti-Europäer - bei uns die AfD" sei unüberhörar gewesen. Den Richtern, so Schulz, sei klar gewesen, was sie mit ihrem Urteil auslösen würden, und das häten sie nur wegen einer Kompetenzauseinandersetzng "billigend in Kauf genommen". Sie hätten nun mit dem Vorwurf zu leben, dass ihre Rechtsprechung Europa eher schaden als nutzen werde.
Der Sozialdemokrtat befürwortete die Ankündigung von der EU-Kommissionsvorsitzenden Ursula von der Leyen (CDU), ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik prüfen zu lassen. Von der Leyen zeige hier klare Haltung. "Ich unterstütze sie darin aus voller Überzeugung", bekräftigte er. In ihrer Funktion als Hüterin der EU-Verträge habe sie "den harten Schlag aus Karlsruhe' zu parieren, erklärte Schulz. Er hoffe, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sie hierbei unterstützen werde. "Am Mittwoch im Bundestag" sei sie jedoch, "wie so oft, im Ungefähren" geblieben, monierte Schulz gegenüber dem "Redaktionsdetzwerk Deutschland".
Am 5. Mai hatten die Bundesverfassungsrichter um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in ihrer Urteilsverkündung das Programm der Europäischen Zentralbank zu Ankauf von Staatsanleiheen beanstandet und sich damit zum ersten Mal überhaupt über eine zuvor gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hinweggesetzt. Dieser hatte die Käufe als rechtlich einwandfrei eingestuft.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM