Scharfe Kritik an Datenschutzbehörde in NRW
17.08.2020 - 13:54:00In Nordrhein-Westfalen sieht sich die Landesdatenschutzbeauftragte der heftigen Kritik von Experten ausgesetzt.
Anwalt Niko Härting lehrt Wirtschaft und Recht an der Hochschule Berlin und ist auf Internet sowie Datenschutz spezialisiert. Er sagte gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online, die Bewertung der Beauftragten des Landesschutzes zur Erlassung des Gesundheitsministeriums würde mehr mit Lyrik als mit Jura zu tun haben. Wie andere Experten auch, sieht er einen massiven Verstoß in der Grundverordnung des Datenschutzes auf Seiten des Ministeriums, welcher die Beauftragten des Landes nicht ahndet.
Der Hintergrund liegt wie folgt begründet: Während des Covid-19-Ausbruchs hatte das Ministerium für Gesundheit per Erlass in einem Schlachthof von Tönnies die vollumfängliche Liste der Adressen von allen 7.400 Mitarbeitenden an Hunderte Pflege-Einrichtungen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster weiterleiten lassen. Trotz der Entfernung der Namen aus dem Excel-Sheet waren Rückschlüsse auf Individuen möglich und gewünscht. Gleichzeitig haben die Gesundheitsbehörden alle Pflegeeinrichtungen zum Abgleich der Adressen mit den Anschriften der Mitarbeitenden angewiesen. Dies sei ein juristisches Armutszeugnis, komplett ohne schlüssige Linie in der Argumentation, kommt Niko Härting zum Schluss. Paragraph 43 Wohn- und Teilhabegesetz wird als Rechtsgrundlage von der Maßnahme herangezogen.
Dem Nachrichtenportal sagte der Sprecher Thilo Weichert, dies sei eine reine Vorschrift der Zuständigkeit und würde über den Datenschutz überhaupt nichts aussagen, denn auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz würde in der Bewertung zwischen den Zeilen lesen, dass das Vorgehen aus Sicht des Datenschutzes in Ordnung war. Möglicherweise solle vermieden werden, dass das Vorgehen bei Tönnies gegen den Ausbruch von Covid-19 allzu kritisch unter die Lupe genommen würde. Die Maßnahme durch das Gesetz zum Infektionsschutz sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz werde als gedeckt angesehen, teilte das Ministerium mit. Die Verordnung zum Datenschutz würde der Verteilung von Adresslisten an Pflegeeinrichtungen nicht im Wege stehen.
Der Hintergrund liegt wie folgt begründet: Während des Covid-19-Ausbruchs hatte das Ministerium für Gesundheit per Erlass in einem Schlachthof von Tönnies die vollumfängliche Liste der Adressen von allen 7.400 Mitarbeitenden an Hunderte Pflege-Einrichtungen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster weiterleiten lassen. Trotz der Entfernung der Namen aus dem Excel-Sheet waren Rückschlüsse auf Individuen möglich und gewünscht. Gleichzeitig haben die Gesundheitsbehörden alle Pflegeeinrichtungen zum Abgleich der Adressen mit den Anschriften der Mitarbeitenden angewiesen. Dies sei ein juristisches Armutszeugnis, komplett ohne schlüssige Linie in der Argumentation, kommt Niko Härting zum Schluss. Paragraph 43 Wohn- und Teilhabegesetz wird als Rechtsgrundlage von der Maßnahme herangezogen.
Dem Nachrichtenportal sagte der Sprecher Thilo Weichert, dies sei eine reine Vorschrift der Zuständigkeit und würde über den Datenschutz überhaupt nichts aussagen, denn auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz würde in der Bewertung zwischen den Zeilen lesen, dass das Vorgehen aus Sicht des Datenschutzes in Ordnung war. Möglicherweise solle vermieden werden, dass das Vorgehen bei Tönnies gegen den Ausbruch von Covid-19 allzu kritisch unter die Lupe genommen würde. Die Maßnahme durch das Gesetz zum Infektionsschutz sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz werde als gedeckt angesehen, teilte das Ministerium mit. Die Verordnung zum Datenschutz würde der Verteilung von Adresslisten an Pflegeeinrichtungen nicht im Wege stehen.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile