Presserat kommt zum Schluss, „taz-Polizeikolumne ist kein Verstoß gegen den Pressekodex
08.09.2020 - 17:33:10Der Deutsche Presserat weist die Beschwerden gegen die umstrittene Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" in der "taz" als unbegründet zurück.
Aufgrund von Artikel 82 waren gegen die "taz" beim Presserat Beschwerden eingegangen, darunter einige von Vertretern der Polizei. Zudem hatte sich auch der Bundesinnenminister an den Presserat gewandt.
Das Gremium hat am Dienstag mitgeteilt, dass das Gedankenspiel der Autorin, welcher als geeigneter Ort nur die Mülldeponie für Ex-Polizisten einfalle, von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Als Teil der Exekutive müsse sich die Polizei die scharfe Kritik der Presse gefallen lassen, so der Beschwerdeausschuss. Es würde sich um eine Satire handeln, welche sich im Kern auf die Debatte der Gesellschaft über Strukturprobleme bei der Polizei, beispielsweise Rechtsradikalismus, Rassismus und Gewalt, beziehen würde. Mit einer überwiegenden Mehrheit sind die Mitglieder zum Schluss gekommen, der Text verstoße nicht gegen die Würde der Menschen, da sich die Kritik nicht auf einzelne Personen, sondern auf eine ganze Berufsgruppe beziehen würde. Zudem sei die Polizei, im Gegensatz zu Angehörigen von ethnischen oder religiösen Minderheiten, eine von der Gesellschaft anerkannte Berufsgruppe, welche nicht nach Ziffer 12 des Pressecodex zum Schutz der Diskriminierung fallen würde.
Aus der Sicht des Presserats ist die Wortwahl „Mülldeponie" als einziger Ort für die Polizei einzig eine Frage des Geschmacks, über die sich streiten lasse und biete keine Grundlage für die ethische Bewertung. Die Interpretation von verschiedenen Beschwerdeführern, dass die Polizisten mit Müll gleichgesetzt würden, sei nicht zwingend. Es würde sich hierbei um ein drastisches Spiel von Gedanken handeln, welches, wie aus der Kolumne hervorgeht, aber Raum für unterschiedliche Interpretationen biete und deshalb noch unter die Meinungsfreiheit fallen würde, so die weitere Meinung des Gremiums.
Das Gremium hat am Dienstag mitgeteilt, dass das Gedankenspiel der Autorin, welcher als geeigneter Ort nur die Mülldeponie für Ex-Polizisten einfalle, von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Als Teil der Exekutive müsse sich die Polizei die scharfe Kritik der Presse gefallen lassen, so der Beschwerdeausschuss. Es würde sich um eine Satire handeln, welche sich im Kern auf die Debatte der Gesellschaft über Strukturprobleme bei der Polizei, beispielsweise Rechtsradikalismus, Rassismus und Gewalt, beziehen würde. Mit einer überwiegenden Mehrheit sind die Mitglieder zum Schluss gekommen, der Text verstoße nicht gegen die Würde der Menschen, da sich die Kritik nicht auf einzelne Personen, sondern auf eine ganze Berufsgruppe beziehen würde. Zudem sei die Polizei, im Gegensatz zu Angehörigen von ethnischen oder religiösen Minderheiten, eine von der Gesellschaft anerkannte Berufsgruppe, welche nicht nach Ziffer 12 des Pressecodex zum Schutz der Diskriminierung fallen würde.
Aus der Sicht des Presserats ist die Wortwahl „Mülldeponie" als einziger Ort für die Polizei einzig eine Frage des Geschmacks, über die sich streiten lasse und biete keine Grundlage für die ethische Bewertung. Die Interpretation von verschiedenen Beschwerdeführern, dass die Polizisten mit Müll gleichgesetzt würden, sei nicht zwingend. Es würde sich hierbei um ein drastisches Spiel von Gedanken handeln, welches, wie aus der Kolumne hervorgeht, aber Raum für unterschiedliche Interpretationen biete und deshalb noch unter die Meinungsfreiheit fallen würde, so die weitere Meinung des Gremiums.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile