Nach dem heftigen Konflikt zwischen deutschen und niederländischen Rauschgiftbanden um vermutlich 300 Kilogramm verschwundenes Cannabis im Raum Köln warnt der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) vor weiteren ähnlichen schweren Straftaten wie Sprengstoffattacken und Entführungen.
20.07.2024 - 11:00:00Ermittler warnen vor zunehmender Gewalt wegen Cannabis
"Und diesen Modus haben sie nun auch erstmals in Deutschland benutzt", sagte Huth, der Ermittler in der Abteilung für Organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist. Der Kölner Fall sei mit der Cannabis-Teillegalisierung durch die Ampelregierung zum 1. April in Zusammenhang zu bringen. Es beginne damit, dass bis 1. Juli noch nicht einmal theoretisch legale Bezugsquellen in größerem Umfang zur Verfügung gestanden hätten. Bis die sogenannten Anbauvereine gegründet und genehmigt seien und dann liefern könnten, werde noch viel Zeit vergehen. "Da aber seit dem 1. April auch viele bisherige Nichtkonsumenten unbedingt ihr neues Recht nutzen wollten, egal woher der Stoff kommt, scheint die Nachfrage stark zugenommen zu haben. Diese 300 Kilogramm allein für den Großraum Köln machen das klar", sagte Huth der FAS. "Wir erleben eine Cannabisschwemme." Ein Problem sei auch, dass "jetzt jeder über 18 Jahren mit 25 Gramm Cannabis in der Tasche herumlaufen und zu Hause sogar 50 Gramm lagern darf. Das sind erhebliche Mengen, für die man vor dem Gesetz heftige Strafen bekommen hat." Angesichts solcher Freimengen sei es "nicht im Ansatz" möglich, bei Kontrollen zwischen bloßen Konsumenten und Dealern zu unterscheiden. "Es werden immer weniger Kontrollen stattfinden. Und weil es auf absehbare Zeit kaum legalen Stoff gibt, funktioniert das Gesetz wie ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt." Die Erwartung, dass der Schwarzmarkt in Deutschland durch die Cannabis-Clubs und den Selbstanbau drastisch einbrechen werde, bezeichnet der Kriminalbeamte als völlig naiv. Für viele Konsumenten werde der Schwarzmarkt die bequemste Bezugsquelle bleiben. "Hinzu kommt: Auch unter den Konsumenten gibt es genügend, denen der im Cannabisgesetz erlaubte Grenzwert des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) zu niedrig ist." Huth erwartet zudem, dass viele Konsumenten keine Lust haben werden, sich in einem Verein zu organisieren, weil sie lieber weiter anonym kiffen wollten.