Katarina Barley begrüßt wegen Justizreform abgelehnte Auslieferung an Polen
10.03.2020 - 09:34:10Katarina Barley (SPD), die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, hat die Weigerung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, einen polnischen Tatverdächtigen an sein Heimatland auszuliefern, begrüßt.
Der Beschluss des baden-württembergischen Oberlandesgerichts Karlsruhe sei " angesichts der Aushöhlung des Rechtsstaates in Polen folgerichtig", sagte Katarina Barley, die bis Mitte 2019 Bundesjustizministerin war, gegenüber Journalisten der im "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zusammengeschlossenen Zeitungen (Ausgaben vom Dienstag). Mit der "schrittweisen Abschaffung der unabhängigen Justiz" verlasse Polen die gemeinsame europäische Wertebasis, erklärte die SPD-Politikerin.
So setze die polnische Regierung etwa ihr nicht genehme Richterinnen und Richter mit Disziplinarmaßnahmen unter Druck und ziehe den Vorrang des europäischen Rechts gegenüber nationalem Recht in Zweifel, erklärte Barley. Es sei ständige Rechtspechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), "dass ein Gericht bei Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit die Auslieferung in ein anderes Land verweigern" könne, sagte die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments weiter. Jetzt müsse die Europäische Union beim Europäischen Gerichtshof die Aussetzung der polnischen Justizreform beantragen und auf eine schnellstmögliche Rückkehr Polens zu einer unabhängigen Justiz beharren. Es sei an der Zeit, dass die Europäische Union auch finanzielle Sanktionierungsmöglichkeiten als Druckmittel in die Hand bekomme, erklärte die 51-jährige, aus Köln stammende Juristin Katarina Barley gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte kürzlich die Auslieferung eines unter anderem des Betrugs verdächtigen polnischen Staatsbürger an Polen verweigert und ihn aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Gericht hatte Zweifel an der Wahrung eines fairen Verfahrens gegen den Mann in Polen und sah auch keine drohende Fluchtgefahr. Wie der Deutsche Richterbund mitteilte, ist dieser Fall der erste seiner Art in Deutschland. Der Verdächtige selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und behauptet, man habe Zeugen bestochen, damit sie falsch gegen ihn aussagen.
So setze die polnische Regierung etwa ihr nicht genehme Richterinnen und Richter mit Disziplinarmaßnahmen unter Druck und ziehe den Vorrang des europäischen Rechts gegenüber nationalem Recht in Zweifel, erklärte Barley. Es sei ständige Rechtspechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), "dass ein Gericht bei Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit die Auslieferung in ein anderes Land verweigern" könne, sagte die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments weiter. Jetzt müsse die Europäische Union beim Europäischen Gerichtshof die Aussetzung der polnischen Justizreform beantragen und auf eine schnellstmögliche Rückkehr Polens zu einer unabhängigen Justiz beharren. Es sei an der Zeit, dass die Europäische Union auch finanzielle Sanktionierungsmöglichkeiten als Druckmittel in die Hand bekomme, erklärte die 51-jährige, aus Köln stammende Juristin Katarina Barley gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte kürzlich die Auslieferung eines unter anderem des Betrugs verdächtigen polnischen Staatsbürger an Polen verweigert und ihn aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Gericht hatte Zweifel an der Wahrung eines fairen Verfahrens gegen den Mann in Polen und sah auch keine drohende Fluchtgefahr. Wie der Deutsche Richterbund mitteilte, ist dieser Fall der erste seiner Art in Deutschland. Der Verdächtige selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und behauptet, man habe Zeugen bestochen, damit sie falsch gegen ihn aussagen.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM