Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E.
19.03.2025 - 10:48:55BGH bestätigt Urteil im Komplex Lina E.
Die Angeklagte wendete sich derweil - ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts - gegen ihre Verurteilung. Der BGH entschied jetzt, dass insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten zueinander neu bestimmt werden müsse. Die vom OLG verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat aber bestehen lassen. In dem ursprünglichen Prozess ging es um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach. Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Sie soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine "herausgehobene Stellung" innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Der Haftbefehl gegen die Leipziger Studentin war 2023 nach dem Urteil außer Vollzug gesetzt worden - zuvor hatte sie bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen (Urteil vom 19. März 2025 - 3 StR 173/24).