Gerichtspräsident hat vor politischer Einflussnahme gewarnt
03.03.2021 - 08:45:19Bezüglich dem Streit betreffend der Besetzung am Bundesfinanzhof (BFH) von den Spitzenämtern warnte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert vor politischer Einflussnahme.
Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" für die Ausgabe am Mittwoch, 03.03. 2021, sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, dass das System von der Auswahl sowie der Beförderung von Richtern nur dann funktioniere, wenn die Politik der Versuchung einer gesteigerten Einflussnahme widerstehen würde. Es müsse sich sämtlichen Anfängen, welche in diese Richtung weisen würden, widersetzt werden. Einen Schritt in die falsche Richtung sieht Klaus Rennert am BFH.
Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin und Politikerin der SPD, hatte entschieden, dass Hans-Josef Thesling, der Abteilungsleiter des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen, welches CDU-geführt Isti, das Amt des Präsidenten übernehmen soll. Vizepräsidentin soll Anke Morsch werden, welche bis zum Jahr 2017 Staatssekretärin im saarländischen Justizministerium, welches SPD-geführt ist, war. Weder Hans-Josef Thesling noch Anke Morsch waren bis anhin als Richter am BFH, verfügen jedoch über Erfahrung als Gerichtspräsidenten.
Die Ernennung zu Vorsitzenden des Senats, und diese Funktion haben ebenfalls Präsident und Vizepräsident, setzt die Zugehörigkeit zum Gericht von fünf Jahre voraus. Mit dem Vorgehen ist Christine Lambrecht von der Regel abgewichen. Bisher hat es noch keine Berufung für einen Vizepräsidenten eines Bundesgerichts von außen gegeben. Klaus Rennert sagte der Zeitung gegenüber, dass er um die Qualität von der Rechtsprechung fürchte, da bei Externen das Risiko zu groß sei und würde insbesondere für das Amt des Vizepräsidenten gelten, da die Hauptaufgabe in der Führung eines Senats bestehe.
Hingegen heißt es aus dem Bundesjustizministerium, dass sich das Erfordernis von der Zugehörigkeit zum Gericht nicht auf die Leitung des Gerichts beziehe. Klagen von Konkurrenten werden erwartet; die Opposition hat das Vorgehen kritisiert. Katja Keul, Rechtspolitikerin der Grünen, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass die Abweichung vom herkömmlichen Verfahren nicht nachvollziehbar sei. Allein der Anschein, dass dies der Einflussnahme dienen könnt, wäre besser zu vermeiden gewesen.
Zwischenzeitlich hat Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, gemahnt und sagte, im Wesentlichen würde das hohe Ansehen der Justiz darauf beruhen, dass für die Auswahl der Richter die fachliche Eignung maßgeblich sei und nicht die parteipolitische Nähe.
Matthias Loose, stellvertretender Vorsitzender des Richtervereins am BFH, hat gesagt, Zurückhaltung von der Exekutive in Bezug auf die Besetzung von wichtigen Stellen wäre für die Stärkung der Unabhängigkeit von der Justiz geboten.
Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin und Politikerin der SPD, hatte entschieden, dass Hans-Josef Thesling, der Abteilungsleiter des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen, welches CDU-geführt Isti, das Amt des Präsidenten übernehmen soll. Vizepräsidentin soll Anke Morsch werden, welche bis zum Jahr 2017 Staatssekretärin im saarländischen Justizministerium, welches SPD-geführt ist, war. Weder Hans-Josef Thesling noch Anke Morsch waren bis anhin als Richter am BFH, verfügen jedoch über Erfahrung als Gerichtspräsidenten.
Die Ernennung zu Vorsitzenden des Senats, und diese Funktion haben ebenfalls Präsident und Vizepräsident, setzt die Zugehörigkeit zum Gericht von fünf Jahre voraus. Mit dem Vorgehen ist Christine Lambrecht von der Regel abgewichen. Bisher hat es noch keine Berufung für einen Vizepräsidenten eines Bundesgerichts von außen gegeben. Klaus Rennert sagte der Zeitung gegenüber, dass er um die Qualität von der Rechtsprechung fürchte, da bei Externen das Risiko zu groß sei und würde insbesondere für das Amt des Vizepräsidenten gelten, da die Hauptaufgabe in der Führung eines Senats bestehe.
Hingegen heißt es aus dem Bundesjustizministerium, dass sich das Erfordernis von der Zugehörigkeit zum Gericht nicht auf die Leitung des Gerichts beziehe. Klagen von Konkurrenten werden erwartet; die Opposition hat das Vorgehen kritisiert. Katja Keul, Rechtspolitikerin der Grünen, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass die Abweichung vom herkömmlichen Verfahren nicht nachvollziehbar sei. Allein der Anschein, dass dies der Einflussnahme dienen könnt, wäre besser zu vermeiden gewesen.
Zwischenzeitlich hat Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, gemahnt und sagte, im Wesentlichen würde das hohe Ansehen der Justiz darauf beruhen, dass für die Auswahl der Richter die fachliche Eignung maßgeblich sei und nicht die parteipolitische Nähe.
Matthias Loose, stellvertretender Vorsitzender des Richtervereins am BFH, hat gesagt, Zurückhaltung von der Exekutive in Bezug auf die Besetzung von wichtigen Stellen wäre für die Stärkung der Unabhängigkeit von der Justiz geboten.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile