FDP fordert Sitz des Europäischen Handelsgerichtshofs in Deutschland
26.10.2020 - 14:27:39Nach dem Brexit plädiert die FDP für die Schaffung eines Europäischen Handelsgerichtshofs mit Standort in Deutschland.
Mit dem Brexit wird eine Entscheidung über den zukünftigen Standort mehrerer EU-Institutionen notwendig, die bislang in Großbritannien angesiedelt waren. Gegenüber dem „Handelsblatt“ fordert die FDP-Bundestagsfraktion eine Initiative der Bundesregierung zur Ansiedlung des ständigen Handelsgerichtshofes in Deutschland. Eine derartige Entscheidung würde die Bundesrepublik als wichtigen internationalen Justizstandort etablieren, betont Stephan Thomae, FDP-Rechtsexperte. Derzeit wird über internationale Wirtschaftsverfahren im Ausland entschieden. Dies ist nicht im Interesse der deutschen Unternehmen und Wahrnehmung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Die FDP verweist demgegenüber auf das hohe Ansehen des deutschen Rechts. Wenn Deutschland weiter von internationalen Wirtschaftsverfahren ausgeschlossen bleibt, ist die zum Nachteil der deutschen Unternehmen, der Staatskasse und der deutschen Justiz, argumentiert Thomae. Die FDP hat demgegenüber eine „Agenda für den Rechtsstandort Deutschland“ ausgearbeitet, welche die internationale Wahrnehmung Deutschlands verbessern soll. Hierzu bedarf es einer internationalen Schlichtungsstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten. An einem Europäischen Handelsgerichtshofs könnte über internationale Handelskonflikte entschieden werden. Die Verhandlungen und Urteile sollen dabei in englischer Sprache durchgeführt und verkündet werden. Als Standorte schlägt die FDP deutsche Wirtschaftsmetropolen wie Frankfurt/M., Hamburg oder München vor. Ein internationaler Handelsgerichtshof entspräche der Weiterentwicklung, welche Wirtschaftskonflikte in der Globalisierung genommen haben. Die Rechtsprechung in Wirtschaftssachen richtet sich in Deutschland noch immer nach dem anachronistischen Zuständigkeitssystem von Spezialsenaten an Landgerichten, beklagt der FDP-Rechtsexperte.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, beurteilt das Positionspapier der FDP zumindest in Teilen als Fortschritt. Eine internationale Instanz im Wirtschaftsrecht, könnte ein wichtiger Faktor in der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein. Dennoch hält er die Schaffung eines Europäischen Handelsgerichtshof derzeit für kaum durchsetzbar. Der Deutsche Richterbund begrüßt die Initiative der FDP grundsätzlich, wobei Sven Rehberg, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, aber deutliche Defizite bei der Bundesregierung sieht. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedern hat die Bundesregierung bislang keine Sensibilität für diese Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts entwickelt. Angesichts der Exportorientiertheit der deutschen Wirtschaft ist diese Haltung kontraproduktiv und schadet langfristig der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen, beklagt Rebehn. Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur mit einem starken und international aufgestellten Mittelstand, besteht ein hoher Bedarf an einer derartigen global ausgerichteten Clearingstelle. Erste Modellversuche mit Englisch als Verfahrenssprache bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten haben wenig Anklang gefunden, betont der Richtervertreter im „Handelsblatt“ und kommen der Bedeutung des Sachverhaltes auch nicht nach. Die Bundesrepublik benötigt eine einheitliche Strategie von Bund und Ländern, um Deutschland als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren. Hier darf es keine regionalen Sonderinteressen mehr geben, die parallel zueinander laufen und als Ergebnis wenig einbringen. Einzelne Initiativen helfen hier nicht weiter, mahnt der Vertreter des Deutschen Richterbundes.
Die FDP verweist demgegenüber auf das hohe Ansehen des deutschen Rechts. Wenn Deutschland weiter von internationalen Wirtschaftsverfahren ausgeschlossen bleibt, ist die zum Nachteil der deutschen Unternehmen, der Staatskasse und der deutschen Justiz, argumentiert Thomae. Die FDP hat demgegenüber eine „Agenda für den Rechtsstandort Deutschland“ ausgearbeitet, welche die internationale Wahrnehmung Deutschlands verbessern soll. Hierzu bedarf es einer internationalen Schlichtungsstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten. An einem Europäischen Handelsgerichtshofs könnte über internationale Handelskonflikte entschieden werden. Die Verhandlungen und Urteile sollen dabei in englischer Sprache durchgeführt und verkündet werden. Als Standorte schlägt die FDP deutsche Wirtschaftsmetropolen wie Frankfurt/M., Hamburg oder München vor. Ein internationaler Handelsgerichtshof entspräche der Weiterentwicklung, welche Wirtschaftskonflikte in der Globalisierung genommen haben. Die Rechtsprechung in Wirtschaftssachen richtet sich in Deutschland noch immer nach dem anachronistischen Zuständigkeitssystem von Spezialsenaten an Landgerichten, beklagt der FDP-Rechtsexperte.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, beurteilt das Positionspapier der FDP zumindest in Teilen als Fortschritt. Eine internationale Instanz im Wirtschaftsrecht, könnte ein wichtiger Faktor in der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein. Dennoch hält er die Schaffung eines Europäischen Handelsgerichtshof derzeit für kaum durchsetzbar. Der Deutsche Richterbund begrüßt die Initiative der FDP grundsätzlich, wobei Sven Rehberg, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, aber deutliche Defizite bei der Bundesregierung sieht. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedern hat die Bundesregierung bislang keine Sensibilität für diese Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts entwickelt. Angesichts der Exportorientiertheit der deutschen Wirtschaft ist diese Haltung kontraproduktiv und schadet langfristig der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen, beklagt Rebehn. Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur mit einem starken und international aufgestellten Mittelstand, besteht ein hoher Bedarf an einer derartigen global ausgerichteten Clearingstelle. Erste Modellversuche mit Englisch als Verfahrenssprache bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten haben wenig Anklang gefunden, betont der Richtervertreter im „Handelsblatt“ und kommen der Bedeutung des Sachverhaltes auch nicht nach. Die Bundesrepublik benötigt eine einheitliche Strategie von Bund und Ländern, um Deutschland als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren. Hier darf es keine regionalen Sonderinteressen mehr geben, die parallel zueinander laufen und als Ergebnis wenig einbringen. Einzelne Initiativen helfen hier nicht weiter, mahnt der Vertreter des Deutschen Richterbundes.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix