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EU setzt auf eine ökologische Wende in der Agrarpolitik

21.10.2020 - 08:48:48

Verhandlungen um die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik nach einer Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft erfolgreich abgeschlossen.

Nach einer relativ kurzen Verhandlungsdauer von lediglich zwei Tagen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine neue Prioritätensetzung in der EU-Agrarpolitik geeinigt. Die unter der Leitung von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreichte Verständigung sieht eine deutlich stärkere Betonung von Umwelt- und Klimastandards in der Landwirtschaft vor. Die Bundesregierung sprach in ersten Statements von einem programmatischen Durchbruch und einer Wende in Richtung auf eine zukunftsfähige europäische Landwirtschaft.
Das Reformpaket muss nach den Regierungsverhandlungen noch das Europaparlament passieren, in dem die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Agrarpolitik unbestritten ist. Im Haushalt der EU ist das Agrarbudget traditionell der größte Ausgabenposten. Im Sechsjahreshaushalt der EU von 2021 bis 2027 werden insgesamt 387 Milliarden Euro bereitgestellt, die weitgehend zweckgebunden im Sinne der Agrarwende sind. Umstritten waren unter den EU-Mitgliedern lange Zeit die konkreten Umsetzungsprozesse der neuen Umweltstandards. Nachdem Deutschland eingelenkt und einer Ausweitung der Übergangsfristen und -Regelungen zugestimmt hatte, war der Weg frei für eine einvernehmliche Einigung. Im Gegenzug stimmten die Mitgliedsstaaten einer Verpflichtung zur Erarbeitung verbindlicher nationaler Umweltstrategien zu. Darin müssen die Länder den Fortschritt ihrer Bemühungen dokumentieren und legitimieren.
Die neuen Umweltstandards sollen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion greifen und auf diese Weise auch die konventionelle Landwirtschaft neu ausrichten. Die Gewährung von zusätzlichen EU-Hilfen ist zukünftig an ein ambitioniertes Umwelt- und Klimakonzept gebunden, das von den Empfängern der Subventionen nachzuweisen ist. Die zusätzlichen EU-Haushaltsmittel laufen über ein Sonderbudget. Als Entgegenkommen der Kommission gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, die zur Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Strategien angesetzt ist. Um die Höhe der Subventionen für die einzelnen Mitgliedsstaaten konstant zu halten, können die Agrarsubventionen in dieser Zeitspanne flexibel eingesetzt und umgewidmet werden.
Die Umweltstandards gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Um Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen, werden in diesen Fällen angepasste Kontrollverfahren durchgeführt. Damit sollen kleinere Betriebe von einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand entlastet werden. Allerdings soll dies nicht zu Lasten der Einhaltung der Umweltstandards gehen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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