Steuererklärung, Werbekosten

Die große Steuerfrage – Was kann steuerlich geltend gemacht werden?

02.12.2013 - 14:12:04

Jeder Selbstständige oder Freiberufler muss sich einmal im Jahr mit der Steuerklärung herumplagen. Für viele ist diese Aufgabe eine sehr lästige Herausforderung, doch alle Unternehmen, und sei die Firma noch so klein (Kleingewerbe, Nebentätigkeit), müssen die Steuererklärung einmal im Jahr beim zuständigen Finanzamt einreichen und eine sogenannte Gewinn-Einkommenssteuer abführen.

  • Die Steuererklärung - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

    pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

  • Die Steuererklärung - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

    pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

Die Steuererklärung - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)Die Steuererklärung - Foto: pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)

 Für alle größeren Unternehmen  (sprich mit einem Jahresumsatz von über  17.500 €) kommt zusätzlich noch die Umsatzsteuer hinzu. Da das Steuergesetz in Deutschland nicht ganz unkompliziert ist und viele sich mit dem „Wirrwarr“ der Steuerklärung nicht auseinandersetzen möchten, geben sie die Formalitäten ab an einen Fachmann – dem Steuerberater. Dieses ist sinnvoll, wenn die Firma eine gewisse Größe besitzt. Doch Kleinunternehmer und überschaubare Firmen können das „Wirrwarr“ leicht durchblicken, denn allzu kompliziert ist diese Erklärung nicht und es kann durch das „Selbermachen“ viel Geld gespart werden. Mit ein wenig Übung, einer ausgiebigen Recherche, den nachfolgenden Tipps oder auch durch das Nutzen einer bestimmten Software kann die Steuerklärung rasch und lückenlos vollzogen werden.

Was genau kann abgesetzt werden?

  • Werbekosten

Das Gesetz definiert die sogenannten Werbekosten als „Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Darunter fallen sehr häufig die Fahrtkosten, die vollzogen werden, um berufliche Angelegenheiten zu erledigen. In diesem Fall kann entweder die Entfernungspauschale abgesetzt werden oder die Kosten. Außerdem fallen unter die Werbekosten sämtliche Anschaffung für das Büro wie etwa Papier, Drucker, Ordner, Timer, Stifte, aber auch Bürostühle, Büromöbel etc. All diese Anschaffungen können besonders in Zeiten der Neugründung ziemlich ins Gewicht gehen. Auf otto-office.com wird dem Selbstständigen alles aus einer Hand und zu günstigen Konditionen angeboten, die beigefügte Rechnung sollte bei Lieferung gut aufgehoben werden, denn diese wird beim Finanzamt während der Steuerklärung eingereicht, so dass das Büromaterial abgesetzt werden kann. Auch Werkzeug, Fachbücher, Berufsbekleidung sowie die Haftpflicht- und Inventarversicherung und die beruflichen Schuldzinsen fallen unter die Werbekosten und können daher steuerlich geltend gemacht werden.

 

  • Die Pflege- und Krankenversicherung

Die kompletten Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung können als Ausgabe deklariert werden und von der Steuer abgesetzt werden.

 

  • Die Altersvorsorge und Lebensversicherung

Diese kann leider, im Gegensatz zur Pflege- und Krankenversicherung, nicht vollständig, aber dennoch teilweise abgeführt werden. So z.B. auch die Riester-Rente.

 

  • Der Sparerpauschalbetrag

Werden Zinserträge aus Fonds, Aktien, Sparbüchern etc. erzielt, dann bleiben diese bis zu einem Betrag von  801 € im Jahr für Alleinstehende unversteuert. Verheiratete dürfen sogar Zinserträge bis zu 1602 € im Jahr unversteuert lassen. Zum Sparerfreibetrag zählen außerdem alle Anwendungen des Verkaufes von Kapitalanlagen.

 

  • Tipps zu gewissen Posten:

 

- Alle beruflich gefahrenen Kilometer können abgesetzt werden. Wird das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt, dann empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch, mit allen lückenlos dokumentierten Fahrten zu führen.

- Eindeutige Arbeitskleidung wie Uniformen, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzanzüge etc. können ohne Probleme steuerlich abgsetzt werden. Anzüge und Krawatten sowie Blusen und Röcke für die Damen sind oftmals schwierig abzusetzen, da es nicht eindeutig belegbar ist, ob diese Kleidungstücke  auch privat genutzt werden.

- Kontogebühren können ebenso abgesetzt werden, nur muss eindeutig belegbar sein, dass das Konto ausschließlich beruflich genutzt wird.

- Auch Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, daher unbedingt die Spendenquittung aufbewahren.

 

All diese Tipps und Informationen rund um die Steuererklärung sollen die Angst vor dem selbstständigen Erledigen der Steuererklärung nehmen. Wer diese selber erledigt, der hat im kommenden Jahr einen besseren Überblick, über Investitionen die geltend gemacht werden können und spart nicht selten, durch bewusste Einkäufe.

 

@ ad-hoc-news.de