Die Fraktionen der Koalition haben im Bundespolizeigesetz eine Einigung erzielt
30.11.2020 - 07:13:23Die Fraktionen der SPD und Union haben sich beim Gesetz der Bundespolizei auf einen Kompromiss geeinigt.
Die Bundespolizei soll in Zukunft mehrere neue Befugnisse erhalten, unter anderem im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Möglichkeit der Überwachung der Quellen-Telekommunikation (Quellen-TKÜ). Dies geht aus einem Eckpunktepapier hervor, über welches die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in der Ausgabe von Montag, 30. November 2020, berichtet.
Laut der Einigung wird der Bundespolizei weiterhin nicht die Gesichtserkennung sowie die Online-Durchsuchung erlaubt sein. Bereits seit geraumer Zeit hat die Koalition über die Novellierung des in der wesentlichen Form aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz diskutiert. Im Januar 2020 ging es im Streit insbesondere um die elektronische Gesichtserkennung, was von der SPD abgelehnt worden ist.
Die Vorsitzende der SPD Saskia Esken hat sich im Sommer 2020 im Grundsatz gegen die Erweiterungen von Befugnissen ausgesprochen. Daraufhin wollte das Innenministerium des Bundes das Vorhaben für das Gesetz auf die Zeit nach der nächsten Wahl des Bundestags verschieben. Im Nachgang haben sich mehrere Parlamentarier von beiden Fraktionen auf die Suche nach einer Lösung begeben.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, sagte, dass am Ende jede Seite zu einem Kompromiss bereit war und damit ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten auf dem Tisch liege. Von der fachlichen Seite her sei man sich schnell einig gewesen, dass viele wichtige Punkte vorhanden seien, welche in der täglichen Praxis umgesetzt werden sollte und das Mögliche seit möglich gemacht worden.
Thorsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, nannte es als Akt der Wertschätzung gegenüber Beamten. Dass die Fraktionen ein knappes Jahr vor der nächsten Wahl im Bundestag eine Einigung auf der parlamentarischen Ebene erreichen konnte, sei ein schönes Zeichen. Weiter sagte Thorsten Frei, dass die große Koalition in einer besseren Verfassung sei als viele denken würden.
Im Papier zum Kompromiss findet sich die umstrittene Thematik zu der Gesichtserkennung nicht. Im Gegenzug soll die Bundespolizei, nach dem Willen von den Parlamentariern, selbst bei einem unerlaubten Aufenthalt in Deutschland die Strafverfolgung durchführen können. In eine ähnliche Richtung zielen diverse andere Erweiterungen ab. Unter anderem soll die Bundespolizei Blutproben entnehmen und Platzverweise erteilen können. Aktuell muss zu diesem Vorgehen die Landespolizei herangezogen werden. Des Weiteren ist die Zuständigkeit bei Delikten mit Laserpointern und Drohnen gegeben.
Laut der Einigung wird der Bundespolizei weiterhin nicht die Gesichtserkennung sowie die Online-Durchsuchung erlaubt sein. Bereits seit geraumer Zeit hat die Koalition über die Novellierung des in der wesentlichen Form aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz diskutiert. Im Januar 2020 ging es im Streit insbesondere um die elektronische Gesichtserkennung, was von der SPD abgelehnt worden ist.
Die Vorsitzende der SPD Saskia Esken hat sich im Sommer 2020 im Grundsatz gegen die Erweiterungen von Befugnissen ausgesprochen. Daraufhin wollte das Innenministerium des Bundes das Vorhaben für das Gesetz auf die Zeit nach der nächsten Wahl des Bundestags verschieben. Im Nachgang haben sich mehrere Parlamentarier von beiden Fraktionen auf die Suche nach einer Lösung begeben.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, sagte, dass am Ende jede Seite zu einem Kompromiss bereit war und damit ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten auf dem Tisch liege. Von der fachlichen Seite her sei man sich schnell einig gewesen, dass viele wichtige Punkte vorhanden seien, welche in der täglichen Praxis umgesetzt werden sollte und das Mögliche seit möglich gemacht worden.
Thorsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, nannte es als Akt der Wertschätzung gegenüber Beamten. Dass die Fraktionen ein knappes Jahr vor der nächsten Wahl im Bundestag eine Einigung auf der parlamentarischen Ebene erreichen konnte, sei ein schönes Zeichen. Weiter sagte Thorsten Frei, dass die große Koalition in einer besseren Verfassung sei als viele denken würden.
Im Papier zum Kompromiss findet sich die umstrittene Thematik zu der Gesichtserkennung nicht. Im Gegenzug soll die Bundespolizei, nach dem Willen von den Parlamentariern, selbst bei einem unerlaubten Aufenthalt in Deutschland die Strafverfolgung durchführen können. In eine ähnliche Richtung zielen diverse andere Erweiterungen ab. Unter anderem soll die Bundespolizei Blutproben entnehmen und Platzverweise erteilen können. Aktuell muss zu diesem Vorgehen die Landespolizei herangezogen werden. Des Weiteren ist die Zuständigkeit bei Delikten mit Laserpointern und Drohnen gegeben.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile