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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ignorierte im Wirecard-Skandal Warnhinweise der Bundesbank

24.11.2020 - 11:32:06

Trotz Warnungen der Bundesbank in Bezug auf das Geschäftsmodell des Finanzdienstleisters Wirecard, schritt die Bafin nicht regulierend ein.

Experten der Bundesbank haben frühzeitig vor spekulativen Aktienverkäufen des Finanzdienstleisters Wirecard gewarnt, die gegen das sogenannte Leerkaufverbot verstoßen haben. Dabei wird auf fallende Aktienkurse gewettet und Aktien im Leihverfahren erworben. Dies geht aus einer internen Notiz des Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Wirecard-Affäre hervor, welche dem „Handelsblatt“ vorliegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zog aus dieser Warnung jedoch keine Konsequenzen.
Gegen das Vorgehen der Bafin und ihrer Einschätzung der Legalität des Geschäftsmodells, legten die Börsenexperten der Bundesbank mehrfach Widerspruch ein und begründeten die Notwendigkeit von Maßnahmen. Erst in einem Schreiben vom 15. Februar 2019, gab die Bafin Informationen über Erkenntnisse von Leerverkaufsvorgängen in Bezug auf die Wirecard-Aktie an die Bundesbank weiter. Die Bundesbank leitet daraufhin entsprechende Maßnahmen ein, um eventuelle illegale Transaktionen zu identifizieren. Die Bundesbank monierte ein auffallendes Marktverhalten, das auf Spekulationsgeschäfte gegen die Wirecard-Aktie hinwies. Nach einer Prüfung kam die Bafin dagegen zur Einschätzung, dass keine aktuelle Gefährdung des Aktienmarktes in Deutschland vorliege. Die Bundesbank reagierte umgehend und teilte der Bafin telefonisch gegen 20:30 Uhr mit, dass sie der Analyse der Bafin nicht zustimmen könne. Die Börsenexperten der Bundesbank warnten eindrücklich vor einer umfassenden Destabilisierung der deutschen Aktienmärkte. Dementgegen kam die Bafin zu dem Urteil, dass die Finanzstabilität durch die Wirecard betreffenden Spekulationen nicht gefährdet sei. Im Rahmen dieser internen Kommunikation zwischen Bundesbank und Bafin, verwies die Finanzaufsicht auf laufende Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Bei weiteren Konsultationen legte die Bafin keine weitergehenden Informationen zu der Art der Ermittlungen vor. Als Konsequenz setzte sich die Bafin über die formellen Vorgaben hinweg und beantragte kein offizielles Gutachten der Bundesbank.
Dieses Verhalten wertet der Finanzexperte der FDP im Untersuchungsausschuss, Florian Toncar, als bewusste Fehlinformation der Bafin. Das von der Bafin erteilte Leerverkaufsverbot für die Wirecard-Werte, muss als Irreführung des Finanzmarktes bewertet werden. Ebenso die Strafanzeige gegen Journalisten, die über Spekulationen berichtet hatten, betont Toncar. Trotz der Warnungen der Bundesbank, der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den Erkenntnissen der Presse, hat die Bafin mit ihren Maßnahmen dazu beigetragen, dass die Dimension der entstanden Schäden exorbitant gestiegen ist. Die Finanzaufsicht hat versagt und die offensichtlichen Marktmanipulationen so lange geleugnet, bis das Wirecard-Modell in sich zusammengebrochen ist. Dabei hätte eine rechtzeitige Reaktion viel Unheil abwenden können, beklagt der FDP-Politiker gegenüber dem „Handelsblatt“. Die Bedenken der Bundesbank hätten zu sofortigen Konsequenzen führen müssen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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