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Deutscher Anwaltsverein: Kontroverser taz-Text ist von Meinungsfreiheit gedeckt

24.06.2020 - 13:11:47

Dirk Lammer, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, sagte, eine Anzeige gegen die "taz"-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah wegen ihrer umstrittenen Kolumne verspreche aus seiner Sicht nur wenig Erfolg.

Der fragliche Artikel sei "erkennbar" satirisch gemeint. Und auch die kritisierte Textstelle, die Mülldeponie sei der geeignete Ort für Polizisten, sei klar als Satire zu verstehen", erklärte der Berliner Strafverteidiger der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Daher sei die Kolumne nach seiner Einschätzung eindeutig sowohl von der Kunst- als auch von der Meinungsfreiheit geschützt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erwägt, Anzeige gegen Yaghoobifarah erstatten. Wie Lammer erläuterte, habe Seehofer ab dem Zeitpunkt des Erscheinens des umstrittenen Artikels drei Monate Zeit, die "taz"-Journalistin anzuzeigen oder einen Strafantrag zu stellen. Jeder, der einen Vorfall, der strafrechtlich von Relevanz sein solle, könne eine Anzeige. Einen Strafantrag hingegen könne nur der Geschädigte selbst stellen. Wenn dieser Geschädigte ein Amtsträger oder ein Beamter sei, dann könne dies auch der jeweilige Dienstvorgesetzte tun. Horst Seehofer sei Bundesinnenminister und somit auch oberster Dienstherr der Bundespolizei und daher berechtigt, einen Strafantrag und auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung zu stellen.

Lammer fuhr fort, nach seiner Sicht der Dinge habe es in der Vergangenheit bereits vergleichbare Fälle gegeben. Der Artikel in der "taz" sei nicht auf eine konkrete Polizeieinheit oder bestimmte einzelne Polizisten bezogen. Vielmehr sei die Polizei als Ganzes gemeint, so der Jurist. Dies erinnere selbstverständlich an das bekannte Zitat "Soldaten sind Mörder" von Kurt Tucholsky. Hier habe das Bundesverfassungsgericht bereits Mitte der neunziger Jahre entschieden, der Satz stelle keine Beleidigung, sondern vielmehr eine Meinungsäußerung dar, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt gedeckt sei, erinnerte der Strafverteidiger in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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