Das Land Brandenburg durfte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin, die früher als Moderatorin für "Comapct TV" gearbeitet hatte, wegen "arglistiger Täuschung" zurücknehmen.
26.09.2024 - 18:09:31Gericht: Compact-TV-Moderatorin darf nicht Lehrerin werden
Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Die Rücknahme diene lediglich "der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn", so die Richter (Beschluss vom 26. September 2024 - OVG 4 S 23/24). Unter "Compact TV" werden Videobeiträge des Magazins "Compact" verbreitet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt über die Marke, "Hauptmerkmal vieler der verbreiteten Beiträge" sei "die Agitation gegen die Bundesregierung und allgemein das politische System Deutschlands". Im Juli 2024 verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Betreibergesellschaft, das Bundesverwaltungsgericht setzte den Sofortvollzug aber wieder außer Kraft.