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CDU-Innenexperte fürchtet zu viel Bürokratie bei den Sicherheitsbehörden

18.07.2020 - 15:45:09

Armin Schuster, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Bundestag, hat, angesichts des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zu der Abfrage durch die Behörden der Sicherheit in Bezug auf bestehende Daten, vor fehlender Effektivität und zu viel Bürokratie gewarnt.

Das Urteil sei keine Überraschung, da es auf einer Linie mit dem jüngsten Urteil der Bundesnachrichtendienstes (BND) liege. Zudem seien Urteile durch das Verfassungsgericht "kein Wunschkonzert" und es sei jetzt die Aufgabe vom Gesetzgeber, die Anforderungen von Karlsruhe eindeutig und klar zu formulieren, sagte der CDU-Politiker gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für die Ausgaben am Samstag. Allerdings fügte Armin Schuster hinzu, in Zukunft werde der größte Unterschied im Umfang bei der Abfrage von den Daten durch die Sicherheitsbehörden bestehen. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Verfahren nun nicht allzu bürokratisch würden, um erhebliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Beispiel nannte der Innenexperte, dass es allein im Bereich der Kinderpornografie 20.000 abfragen durch das Bundeskriminalamt (BKA) gegeben habe.

Im Hinblick auf die letzte Sitzungswoche des Parlamentes Ende Juni 2021 betonte der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums zugleich, dass der Bundestag, wie beim Gesetz, schnell handeln müsse, um die Arbeit des BND zu regeln, denn es bestehe "Druck auf dem Kessel", führte Armin Schuster weiter aus. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender von der Grünen Bundestagsfraktion, sagte hingegen gegenüber RND, das Urteil sei eine erneute Niederlage für die Abgeordneten der Großen Koalition und für die Bundesregierung, welche es schlichtweg nicht hinbekommen würden, verfassungskonforme Gesetze im Bereich der Sicherheit zu verabschieden. Dies habe System, sagte er weiter, kontinuierlich "verdeale" die SPD in anderen Bereichen ihre Bedenken für irgendwelche Bonbons von der Union, während die CSU und CDU das hohe Lied auf die Verfassung nur an Feier- und Sonntagen singen würden. Während der Woche werde auf das Grundgesetz “gekachelten“, wo es nur möglich sei, führte der Politiker weiter aus. Die Ignoranz gegenüber von Sachverständigen in Bezug auf Anhörungen sei ausreichend dokumentiert. Gemäß einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht seien die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten zur Abwehr von Terrorismus und der Verfolgung von Straftaten auf die persönlichen Daten von Internet- und Smartphone-Nutzern durch das Bundeskriminalamt, der Polizei, dem Bundesnachrichtendienst sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig und würden zu weit gehen, so Konstantin von Notz.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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