Bundesregierung plant Sonderregelungen für Elterngeld in der Corona-Krise
06.04.2020 - 11:01:15Linke unterstützt die Initiative von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zur Neuregelung des Elterngeldes bei Einbußen durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit.
Die durch den Shut-Down ausgelösten Einkommenseinbußen sollen keine Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes haben, fordert Sabine Zimmermann von der Linken in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Viele Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder in Elternzeit gehen wollen, hätten aktuell mit erheblichen Anspruchsminderungen zu kämpfen, die durch die Verdienstausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgelöst werden. Die Vorsitzende des Familienausschusses des Bundestages, Sabine Zimmermann (Linke), unterstützt daher eine Initiative des Bundesfamilienministeriums diese Einkommensminderungen nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen zu lassen. Derzeit beläuft sich der durchschnittliche Anspruch für Elterngeldzahlungen auf 850 Euro pro Monat. Der Anspruch errechnet sich aus dem Einkommensschnitt des letzten Jahres vor Geburt des Kindes. In die Rechnung fließen allerdings nur die Gelder aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein. Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, finden keine Berücksichtigung. Durch die flächendeckenden Kurzarbeiterregelungen für Unternehmen in der Corona-Krise würden daher zu einer deutlichen Verringerung des Anspruches auf Elterngeld führen. Um dies zu verhindern, befindet sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey derzeit mit den Vertretern der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen in einer Abstimmung über mögliche Gegenstrategien. Im Jahr 2019 bezogen etwa 1,9 Millionen Arbeitnehmer Elterngeld. Die Höhe des Anspruches variierte dabei von 300 Euro bis zu 1800 Euro pro Monat. Die derzeitige Ungewissheit führe bei vielen potentiellen Antragstellern zu einer erheblichen Unsicherheit, beklagt die Vorsitzende des Familienausschusses. Die Folgen der Corona-Krise dürfen nicht auf dem Rücken der jungen Familien ausgetragen werden, fordert Zimmermann in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, auch für diese Klientel Corona-Sonderregelungen zu verabschieden, um existenzielle Einkommensminderungen zu verhindern. Außerdem ist es an der Zeit, eine Anhebung des Mindestbetrags für den Bezug für Elterngeld neu festzusetzen. Die Corona-Krise gibt uns hierzu die Möglichkeit, betont die Linken-Politikerin.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix