Bund der Steuerzahler (BdSt) legt Verfassungsgutachten gegen Nachtragshaushalt vor
29.06.2020 - 09:44:41Steuerzahlerbund sieht bei dem geplanten Nachtragshaushalt der Bundesregierung einen Verstoß gegen die Verfassung und fordert Revision.
Ein vom Bund der Steuerzahler in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Nachtragshaushalt in wesentlichen Punkten der Verfassung widerspricht. Der saarländische Verfassungsexperte Christoph Gröpl stellt dem Haushaltsentwurf der Regierungskoalition ein verheerendes Zeugnis aus. Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, betont auf der Basis des Verfassungsgutachtens in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Notwendigkeit von wesentlichen Korrekturen. Das Parlament muss jetzt seiner Funktion als Aufsichtsorgan in der Demokratie gerecht werden und die derzeitigen Planungen der Bundesregierung ablehnen, fordert der Vertreter des Steuerzahlerbundes. Der Haushaltsentwurf sieht die Finanzierung von Themenbereichen vor, die mit der aktuellen Corona-Krise nichts zu tun haben. Die Bundesregierung benutzt den Nachtragshaushalt, um eine neue politische Agenda in der Energie- und Klimaschutzpolitik zu setzen. Darüber hinaus erfolgt eine Neuverschuldung zur Durchsetzung von Digitalisierungs- und Rüstungsprojekten. Diese Projekte sind kein Bestandteil der aktuellen Initiativen zur Überwindung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie, sondern sie beinhalten eine programmatische Neuorientierung der Politik der Bundesregierung. Diese Programme sollen über eine ungebremste Neuverschuldung refinanziert werden, was gegen die verfassungsmäßigen Vorgaben in der Finanzpolitik verstößt. Aktuell funktionieren weder Kontrollmechanismen noch eine Ausgabenüberwachung. Die Bundesregierung nimmt ungehemmt Schulden auf, um teure Prestigeprojekte durch die Hintertür, versteckt in Nachtraghaushalten, zu finanzieren, beklagt Holznagel.
Der Steuerzahlerbund verweist auf die verfassungsmäßigen Regulatorien. Eine Neuverschuldung über 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist nur zulässig, wenn die Mittel zur Abwendung einer Notlage verwendet werden. Im Nachtragshaushalt der Bundesregierung finden sich allerdings außer akuten Krisenmaßnahmen auch sogenannte staatliche Daueraufgaben. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, betont der Steuerzahlerbund in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ nochmals vehement.
Das juristische Gutachten des Verfassungsexperten Christoph Gröpel kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Schuldenbremse im Grundgesetzt und die Regelungen zu einer Neuverschuldung des Bundes sind eindeutig. Eine außerplanmäßige Aufnahme von Neuschulden ist nur durch eine Ausnahmesituation und die Abwendung einer akuten Notlage gerechtfertigt. Die Finanzierung des Energie- und Klimafonds mit 26,2 Milliarden Euro aus der Neuverschuldung ist ein eindeutiges Übertreten der Kompetenzen der Bundesregierung für den Notfall. Auch der im Haushaltentwurf enthaltene Ausgabenposten „Sondervermögen digitale Infrastruktur ist ausschließlich durch Neuverschuldung gedeckt. Die Schuldenbremse als Verfassungsinstrument wurde eingesetzt, um die Finanzpolitik der Bundesrepublik nachhaltig zu konsolidieren und eine Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten. Vor der Aufnahme von Neuschulden zur Behebung einer Notlage müssen zuerst alle vorhandenen Reserven ausgeschöpft werden. Im Fall der sogenannten „Asyl-Rücklage“ in Höhe von 48,2 Milliarden Euro ist dies nicht geschehen, kritisiert der Verfassungsrechtler. Daher fordert der Rechtsexperte drastische Änderungen im Nachtragshaushalt. Die Finanzierung des Energie- und Klimafonds muss gestoppt werden, ebenso wie die Subventionen für den Aufbau einer digitalen Infrastruktur.
Die Regelungen zur Refinanzierung der Neuverschuldung bedarf laut Steuerzahlerbund einer gesetzlichen Regelung der Schuldentilgung. Aufgrund des Volumens der aufgenommenen Neuschulden und der zeitlichen Belastung des Haushaltes über Jahrzehnte, reicht ein Beschluss des Bundestages alleine nicht zur Legitimation aus, betont der Vertreter des Steuerzahlerbundes. Diese verfassungswidrigen Regelungen zu stoppen, ist Aufgabe des Bundestages. Der Nachtraghaushalt darf in dieser Form nicht verabschiedet werden, appelliert Holznagel an die Abgeordneten in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Wenn die Kontrollmechanismen nicht funktionieren, bleibt ansonsten nur der Gang vor das Verfassungsgericht nach Karlsruhe.
Der Steuerzahlerbund verweist auf die verfassungsmäßigen Regulatorien. Eine Neuverschuldung über 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist nur zulässig, wenn die Mittel zur Abwendung einer Notlage verwendet werden. Im Nachtragshaushalt der Bundesregierung finden sich allerdings außer akuten Krisenmaßnahmen auch sogenannte staatliche Daueraufgaben. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, betont der Steuerzahlerbund in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ nochmals vehement.
Das juristische Gutachten des Verfassungsexperten Christoph Gröpel kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Schuldenbremse im Grundgesetzt und die Regelungen zu einer Neuverschuldung des Bundes sind eindeutig. Eine außerplanmäßige Aufnahme von Neuschulden ist nur durch eine Ausnahmesituation und die Abwendung einer akuten Notlage gerechtfertigt. Die Finanzierung des Energie- und Klimafonds mit 26,2 Milliarden Euro aus der Neuverschuldung ist ein eindeutiges Übertreten der Kompetenzen der Bundesregierung für den Notfall. Auch der im Haushaltentwurf enthaltene Ausgabenposten „Sondervermögen digitale Infrastruktur ist ausschließlich durch Neuverschuldung gedeckt. Die Schuldenbremse als Verfassungsinstrument wurde eingesetzt, um die Finanzpolitik der Bundesrepublik nachhaltig zu konsolidieren und eine Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten. Vor der Aufnahme von Neuschulden zur Behebung einer Notlage müssen zuerst alle vorhandenen Reserven ausgeschöpft werden. Im Fall der sogenannten „Asyl-Rücklage“ in Höhe von 48,2 Milliarden Euro ist dies nicht geschehen, kritisiert der Verfassungsrechtler. Daher fordert der Rechtsexperte drastische Änderungen im Nachtragshaushalt. Die Finanzierung des Energie- und Klimafonds muss gestoppt werden, ebenso wie die Subventionen für den Aufbau einer digitalen Infrastruktur.
Die Regelungen zur Refinanzierung der Neuverschuldung bedarf laut Steuerzahlerbund einer gesetzlichen Regelung der Schuldentilgung. Aufgrund des Volumens der aufgenommenen Neuschulden und der zeitlichen Belastung des Haushaltes über Jahrzehnte, reicht ein Beschluss des Bundestages alleine nicht zur Legitimation aus, betont der Vertreter des Steuerzahlerbundes. Diese verfassungswidrigen Regelungen zu stoppen, ist Aufgabe des Bundestages. Der Nachtraghaushalt darf in dieser Form nicht verabschiedet werden, appelliert Holznagel an die Abgeordneten in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Wenn die Kontrollmechanismen nicht funktionieren, bleibt ansonsten nur der Gang vor das Verfassungsgericht nach Karlsruhe.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix