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Ausgangsbeschränkungen: SPD übt deutliche Kritik an Markus Söders Alleingang

21.03.2020 - 17:22:23

Maßnahmen gegen Corona-Virus: die SPD-Führung kritisiert den Alleingang von Ministerpräsident Markus Söder bei der Verhängung von Ausgangssperren.

Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans sagte gegenüber der Funke-Mediengruppe (Veröffentlichung in den Samstagsausgaben der zugehörigen Zeitungen), dass die Corona-Epidemie alle Beteiligten vor einzigartige Anforderungen stelle. Wer nun aber vorgebe, so Walter-Borjans, er habe das „Patentrezept“ für die Lösung der Krisensituation, der täusche seine Mitbürger und Mitbürgerinnen. Vorzuziehen wäre es, meinte der SPD-Vorsitzende, dass die Bundesländer – entsprechend einer getroffenen Vereinbarung - in Abstimmung mit der Bundeskanzlerin einheitlich handelten.

Eigentlich hatten die Bundesländer mit Angela Merkel vereinbart, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Kanzlerin im Rahmen einer für Sonntag vorgesehenen Telefonkonferenz über eventuelle weitere Schritte zur Begrenzung der Corona-Epidemie abstimmen.

Dem bayrischen Ministerpräsidenten Söder erschien dies wohl als zu eine langsame Vorgehensweise. Nachdem er mit der Verhängung von ab Samstag in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen voranpreschte, folgten ihm andere Bundesländer, die ebenfalls zusätzliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit ihrer Bürger erließen.

Die beiden SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans erklärten nun, dass zwar nicht zu bezweifeln sei, dass die politisch Verantwortlichen gegen sogenannte Corona-Partys und andere Regelverstöße vorgehen müssten. Offenbar gebe es immer noch viel zu viele Menschen, denen es nicht möglich sei, eine lebensbedrohliche Gefährdung der eigenen Person oder von anderen zu vermeiden.

Allerdings, so die SPD-Spitzenpolitiker, sei unbedingt darauf zu achten, dass die von der Politik ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig blieben. Auch bei der Bekämpfung außerordentlich großen Gefahren wie der Corona-Pandemie sei genau abzuwägen, wo die Grenzen staatlicher Eingriffe verlaufen, die nicht überschritten werden sollten.

Die Co-Vorsitzende Esken wies warnend darauf hin, dass etwa ein Verbot zum Verlassen der eigenen Wohnung eine in die Freiheitsrechte ganz erheblich einschneidende Maßnahme darstelle. Eine derartige Ausgangsbeschränkung könnte auch die zahlreichen verantwortungsbewussten Bürger erheblich belasten, so dass mit den mit einer solchen Maßnahme verbundenen positiven Wirkungen schnell auch gravierende negative Folgen verbunden sein könnten.

Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans hoben hervor, dass es völlig richtig sei, engagiert darüber zu debattieren, welche Art von Maßnahmen der Staat im Angesicht einer „exobitanten Gefahr“ einsetzen und bis zu welcher Intensität er die Umsetzung solcher Maßnahmen betreiben dürfe. Darüber werde auch in der sozialdemokratischen Partei diskutiert, räumten die beiden Co-Vorsitzenden der SPD ein.

Zu den grundsätzlich diskussionswürdigen Maßnahmen gehörten auch die bereits verhängten Betriebsverbote für Restaurants, Gaststätten, Hotels und Clubs sowie für solche produzierenden Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe denkbare Einschränkungen, die einen effektiven Schutz ihrer Beschäftigten und Kunden sowie anderer Kontaktpersonen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus nicht sicherstellen können.

Als ganz besonders einschneidend bewerten Walter-Borjans und Esken ein Verbot zum Verlassen der eigenen Wohnung, da sie auch die verantwortlich handelnden Mitbürger hart treffe und nicht nur positive Folgen mit sich bringe. Allerdings sei bislang – sicherlich auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – von strikten Ausgangssperren nicht die Rede.

Jedoch seien offenkundig zu viele Menschen nicht bereit oder fähig, ohne klare Vorgaben lebensgefährliche Risiken von der eigenen Person oder von Mitbürgern fernzuhalten. Falls jeglicher Appell an den Verstand nicht fruchte, so Esken und Walter-Borjans, dann sei die Politik leider zum Handeln gezwungen.

Die beiden SPD-Vorsitzenden halten aber – ganz unabhängig von Inhalt und Ausmaß zu ergreifender Maßnahmen – an einer zwischen den Bundesländern und der Bundeskanzlerin abgestimmten Vorgehensweise fest, so wie dies ja auch vereinbart worden sei.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus

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