HZA-S, Tablettensendung

Winnenden - Bereits Anfang November haben Beamte des Zollamts Winnenden eine Paketsendung mit knapp eintausend Tabletten sowie weiteren Arzneiprodukten gestoppt.

16.11.2023 - 10:00:22

HZA-S: Tablettensendung beim Zollamt Winnenden gestoppt. Gestern erhielten die Zöllner vom Regierungspräsidium Karlsruhe, das für die Untersuchung von Arzneimitteln zuständig ist, nun die Information, dass es sich beim kompletten Inhalt der Postsendung um nichteinfuhrfähige Arzneimittel handelt. Die Medikamente, unter denen sich Raucherentwöhnungskapseln, Tabletten gegen Bluthochdruck sowie Salben gegen Entzündungen der Haut befinden, können den Anmelder somit nicht überlassen werden. Der Mann hatte bei der Einfuhranmeldung angegeben, dass ihm seine Schwester die Präparate aus Indien geschickt hätte. Die Medikamente werden jetzt vom Zoll vernichtet, zudem muss der Mann damit rechnen, dass das Regierungspräsidium ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz einleitet. "In Paketsendungen finden wir häufig unzulässige Arzneimittelprodukte. Oftmals stecken hinter diesen Einfuhren dann auch schlimme Krankheitsgeschichten. Da aber niemand die Wirkung und Dosierung der Produkte garantieren kann, müssen wir im Sinne des Verbraucherschutzes diese Sendungen aufhalten", skizziert der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, was die Abfertigungsbeamten häufig erleben.

Zusatzinformationen:

Das Arzneimittelgesetz regelt, dass der Import von Arzneimitteln durch Privatpersonen aus Nicht-EU-Staaten unzulässig ist. Die Bestellung und Einfuhr entsprechender Medizinprodukte ist beispielsweise über internationale Apotheken möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart@zoll.bund.de
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