HZA-UL, Baustellenkontrollen

Ulm / Ostalbkreis / Tübingen - Das Hauptzollamt Ulm führte in den letzten Wochen an allen Standorten verdachtsunabhängige Kontrollen auf Glasfaserbaustellen durch.

26.09.2024 - 08:18:28

HZA-UL: Baustellenkontrollen / Zoll findet mehrere illegale Arbeiter auf Glasfaserbaustellen. Insgesamt wurden 123 Personen befragt und 29 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei Prüfungen im Raum Ulm wurden vier serbische und ein türkischer Arbeitnehmer mit slowenischen und französischen Langzeitaufenthaltstiteln angetroffen, deren Aufenthaltstitel keine Beschäftigung in Deutschland erlaubte. Gegen den türkischen Mann bestand zudem bereits ein Einreiseverbot aufgrund von Vorverfahren. Für die Männer wurde eine Strafsicherheit in Höhe von insgesamt 4.600 Euro erhoben und sie wurden aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.

Auf den kontrollierten Baustellen im Ostalbkreis wurden unter anderem fünf Männer im Alter zwischen 21 und 31 Jahren angetroffen, welche sich mit ukrainischen Pässen auswiesen und keinerlei gültige VISA anderer EU-Mitgliedsstaaten besaßen. Die Arbeitnehmer wurden ebenfalls aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.

Auf einer Baustelle in Öschingen wurden mehrere Personen bei Tiefbauarbeiten angetroffen, wobei drei Brasilianer nicht im Besitz deutscher Aufenthaltstitel waren. Einige der anderen Arbeitnehmer legten lediglich einen Antrag auf einen portugiesischen Aufenthaltstitel vor. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde eine Sicherheitsleistung von insgesamt 12.000 Euro festgelegt, welche der portugiesische Arbeitgeber per Blitzüberweisung an einen Arbeitnehmer überwies. Dieser wurde dann durch zwei Beamte zur Bank begleitet, wo er das Geld in bar abhob. Die Arbeitnehmer wurden aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und erhalten ein befristetes Wiedereinreiseverbot.

Ziel der Kontrollen waren insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Feststellung über einen möglicherweise unzulässigen Einsatz von ausländischen Arbeitskräften sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestarbeitsbedingungen.

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