(UL) Ulm - Verdächtige Wurststücke am Wegesrand entdeckt / Am Dienstag fand eine Zeugin präparierte Wurststückchen in der Ulmer Weststadt.
19.02.2025 - 12:13:13 | presseportal.deInfo: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", sagt das Tierschutzgesetz. Zweck dieses Gesetzes sei es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Geldstrafen oder Bußgelder.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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