Stuttgart - Eine Sendung mit rund 7.400 Sonnenbrillen und 28.400 Kinder-Armbanduhren stoppte das Zollamt Stuttgart Flughafen bereits Ende Februar.
18.03.2025 - 16:57:07HZA-S: Gefährliche Accessoires / Stuttgarter Zoll stoppt Einfuhr von Sonnenbrillen und Kinderuhren aus China
Ein in der Region ansässiges Unternehmen hatte die Waren in China bestellt und meldete die Sendung zur Einfuhr an. Bei einer Überprüfung der Sendung fanden die Zöllner zum einen zwei Paletten voll Sonnenbrillen und zum anderen drei Paletten voll Kinder-Armbanduhren vor. Die Sonnenbrillen waren mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Marken beschriftet und es ergab sich bei rund 7.000 Brillen der Verdacht der Markenfälschung, unter anderem auf Grund des angemeldeten günstigen Wertes der Brillen. Neben den Markennamen trugen alle Sonnenbrillen Herkunftsbezeichnungen aus Italien und Japan, obwohl die Sendung aus China stammt. Bei den rund 7.000 Brillen, die in Verdacht stehen Markenfälschungen zu sein, wurde die Überlassung ausgesetzt und die entsprechenden Markenrechtsinhaber über die Einfuhr der Waren informiert. Zwei Markenrechtsinhaber bestätigten bereits, dass es sich bei den Sonnenbrillen um Fälschungen handelt. Unabhängig davon wurden alle eingeführten Sonnenbrillen auf Grund der falschen Herkunftsbezeichnungen beschlagnahmt.
Die Armbanduhren für Kinder waren Smartwatches, die in der Europäischen Union geltende Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen müssen. Da unter anderem keine Bedienungsanleitungen enthalten waren und auch der deutsche Einführer nicht auf den Uhren vermerkt war, bestand der Verdacht, dass gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde. Die Kinder-Armbanduhren wurden an die zuständige Bundesnetzagentur gemeldet. Diese bestätigte bereits, dass die Kinderuhren nicht einfuhrfähig sind.
"Damit droht dem deutschen Einführer die Vernichtung der gefälschten Sonnenbrillen und er muss zudem damit rechnen, dass die Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.", erläutert Pressesprecher Matthias Krebs. "Die Kinder-Armbanduhren sind für den europäischen Markt nicht zugelassen und müssen daher entweder vernichtet oder nach China zurückgeschickt werden."
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation:
Der Zoll kann Waren, die im Verdacht stehen Rechte geistigen Eigentums (z.B. Marken und Patente) zu verletzen, auf Antrag des Rechtsinhabers anhalten. Der Inhaber des Rechts hat dann die Möglichkeit, die in Frage stehenden Waren zu überprüfen. Erhärtet sich der Verdacht der Rechtsverletzung, kann gegen die Einfuhr der rechtsverletzenden Waren vorgegangen werden. Alle Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union produziert oder aus Drittländern eingeführt werden, die in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Matthias Krebs
Pressesprecher
Telefon: 0711/922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart@zoll.bund.de
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