HZA-S, Falschanmeldung

Stuttgart - Anstelle von vier angemeldeten Goldmünzen entdeckt der Zoll am Flughafen Stuttgart 23 Goldmünzen mit einem Mehrwert von 56.000 Euro im Gepäck einer Reisenden in die Türkei Anfang November.

15.11.2024 - 15:31:30

HZA-S: Falschanmeldung von Goldmünzen / Stuttgarter Zoll stoppt Reisende in die Türkei. Die Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit wollte mit einem Flug von Stuttgart nach Antalya reisen und meldete vier Goldmünzen als Barmittel mit einem Wert von 11.000 Euro an. Bei der späteren Luftsicherheitskontrolle im Auftrag der Bundespolizei wurden bei der Frau mehrere Goldmünzen festgestellt und der Zoll zur Klärung hinzugezogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Reisende anstatt der vier angemeldeten Münzen tatsächlich 23 Goldmünzen mit einem Wert von 67.000 Euro im Gepäck transportierte. Auf Grund der Falschanmeldung wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. "Goldmünzen werden ebenso wie Bargeld als sogenannte Barmittel angesehen, wenn sie mindestens 90 % Goldgehalt aufweisen und fallen damit unter die Anmeldepflicht ab 10.000 Euro, wenn man aus der Europäischen Union ausreist oder einreist.", erläutert Pressesprecher Matthias Krebs. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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