Stade - Nachdem der § 42 des Waffengesetzes (Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen) vor kurzem ergänzt wurde, zählen neben Volksfesten u.
25.11.2024 - 13:29:07Messerverbot auf Volksfesten - Polizei kontrolliert Weihnachtsmärkte im Landkreis. a. auch Weihnachtsmärkte zu den Veranstaltungen, bei denen das Verbot greift.
Für den Landkreis Stade bedeutet dies, dass alle Weihnachtsmärkte, die in den kommenden Wochen veranstaltet werden, ebenfalls unter das Verbot fallen.
In Stade ist die Verbotszone von der Hansestadt Stade festgelegt worden. Diese umfasst die Straßen:
Holzstraße, Pferdemarkt inkl. Platz vor dem Zeughaus (Eisdielenterrasse), Goos, Hökerstraße (vor dem Rathaus), Bürgermeister-Dabelow-Platz, Fischmarkt und Wasser West
In Buxtehude wird die Verbotszone durch eine entsprechende Beschilderung der Hansestadt kenntlich gemacht.
In diesen Bereichen ist die Polizei gemäß § 42 c WaffG ermächtigt, Personen anzuhalten, zu befragen, die mitgeführten Sachen zu sichten und die Person zu durchsuchen.
Bei Verstößen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann oder falls es sich zudem um verbotene Gegenstände handelt, kann auch eine Straftat vorliegen.
Polizeisprecher Rainer Bohmbach dazu:
"Wir werden in den kommenden Wochen auf den Weihnachtsmärkten in den Kommunen und den beiden Hansestädten verstärkt Streife in Uniform und Zivil gehen und dann die entsprechenden Kontrollen durchführen.
Das "Messerverbot" gilt nach dem Waffengesetz für alle Messer, ungeachtet einer Waffenqualität, damit sind auch alle Gebrauchsmesser wie Taschen-, Küchen-, Fahrten-, Cuttermesser und andere gemeint. Ausgenommen davon ist nur die ausschließlich berufliche Nutzung für bestimmte Berufsgruppen."
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Stade übermittelt durch news aktuell