HZA-SI: Auch gebrauchte Waren sind zollpflichtig / Stuttgarter versucht drei gebrauchte Ultraschallgeräte und 166 Ultraschallsonden im Gesamtwert von knapp 36.000 EURO einzuschmuggeln.
02.02.2024 - 08:04:26"Auch gebrauchte Waren sind dem ZOLL bei der Einfuhr anzumelden. Je nach Warenwert fallen gegebenenfalls Zölle und Steuern an." erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Einfuhrabgaben, auch bei Gebrauchtwaren berechnen sich grundsätzlich vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Wird dieser nicht angegeben, wird der Preis anhand vergleichbarer Waren geschätzt."
Für die Ultraschallgeräte und -sonden wurden Einfuhrabgaben von rund 6.800 Euro fällig, ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Waren wurde ebenfalls eingeleitet. Über eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell


