HZA-SB, Saarbrücker

Saarbrücken - Im Rahmen einer Steueraufsichtskontrolle stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Saarbrücken vergangenen Freitag in den Räumlichkeiten einer Shisha-Bar im Raum Saarbrücken Wasserpfeifentabak und unversteuerte Tabakwarensubstitute sicher.

19.09.2024 - 11:20:00

HZA-SB: Saarbrücker ZOLL stellt rund 682 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 3,7 Liter unversteuerte Tabakwarensubstitute sicher; Steuerstrafverfahren gegen Betreiber einer Shisha-Bar eingeleitet

Während der Kontrolle der Shisha-Bar wurden zwei angrenzende Garagen festgestellt, welche nach Auskunft der Mitarbeiter als Lagerstätte und Zubereitungsraum für die Wasserpfeifen dienen. Nach Öffnung der Garagen fanden die Beamtinnen und Beamten insgesamt 237 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und 3,7 Liter Tabakwarensubstitute vor. Des Weiteren wurden insgesamt 445 Kilogramm nicht verkehrsfähiger Wasserpfeifentabak mit alten Steuerzeichen aufgefunden. "Shisha-Bars werden in regelmäßigen Abständen überprüft und es werden immer wieder Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht festgestellt", so Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken. Der gesamte Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt. Das gegen den Betreiber der Bar eingeleitete Strafverfahren läuft noch.

Zusatzinformation zum Handel mit Wasserpfeifentabak:

Wer ein Geschäft betreibt, in dem Verbrauchern Wasserpfeifentabak zum Rauchen oder zum Kauf angeboten wird (z. B. Shisha-Bar/-Café/-Restaurant, Ladengeschäft), unterliegt im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit verschiedenen Pflichten aus der Abgabenordnung (AO), dem Tabaksteuergesetz (TabStG) und der Tabaksteuerverordnung (TabStV).

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Karin Schmidt
Telefon: 0681/8308-0034
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
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