Saarbrücken - Am vergangenen Wochenende entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Saarbrücken bei einer PKW-Kontrolle 17.400 g Rauchtabak aus Luxemburg.
05.11.2024 - 10:15:01HZA-SB: Saarbrücker ZOLL stellt 17.400 g Rauchtabak sicher / Steuerschaden von über 1.400 Euro. Die Tabaksteuer in Höhe von rund 1.461 Euro wurde vor Ort erhoben und entrichtet. "Wir kontrollieren regelmäßig an Autobahnen und Bundesstraßen nach hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten und Tabak", so Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Tabaksteuerhinterziehung eingeleitet.
Zusatzinformation:
Auf der Internetseite des Zolls www.zoll.de kann man sich über die Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann. Bei Zigaretten sind es beispielsweise 800 Stück pro reisende Person. Bei Rauchtabak, wozu auch Wasserpfeifentabak gehört, liegt die Höchstgrenze bei einem Kilogramm pro Person.
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Hauptzollamt Saarbrücken
Karin Schmidt
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