HZA-RO: Der ZOLL nimmt den Artenschutz ernst / Teile von Fechterschnecken im Postpaket beim Zollamt Reischenhart entdeckt
02.07.2024 - 11:00:54 | presseportal.de"Gerade bei Privatsendungen sollte sich der Empfänger immer davon rückversichern, dass nur die Gegenstände im Paket sind, die auch angemeldet bzw. vereinbart wurden zu senden.", so der Leiter des Zollamts Reischenhart, Zollamtmann Stephan Wagner.
Zusatzinformationen:
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. Neben den artenschutzrechtlichen Vorschriften sind gegebenenfalls noch die Vorgaben zu Tiergesundheitsreicht, Pflanzenschutz, Tierschutz- und Transportvorschriften zu beachten. Weitere Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Tierwelt/Artenschutz/artenschutz_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim übermittelt durch news aktuell
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