Polizei gibt Tipps und Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern
09.04.2024 - 13:36:01Polizei gibt Tipps und Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern. Südosthessen - Polizei gibt Tipps und Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern
(jm) Auch im Polizeipräsidium Südosthessen hält der Frühling langsam Einzug. Die ersten schönen Sonnentage sind verstrichen, die Temperaturen steigen und auf den Straßen sind vermehrt E-Scooter unterwegs. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von E-Scootern ist im vergangenen Jahr angestiegen. In über 60 Prozent der Fälle setzen die Nutzerinnen und Nutzer selbst die Hauptunfallursache. Hierbei wurden insbesondere die Verkehrstüchtigkeit, die verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder andere Straßenteile sowie Fehler beim Einfahren in den Fließverkehr als Unfallursachen registriert. So ereignete sich etwa im September 2023 ein Verkehrsunfall in der Friedhofstraße in Neu-Isenburg, bei dem ein 48 Jahre alter Fahrer eines E-Scooters vermutlich aufgrund Alkoholgenusses stürzte und sich dabei schwer verletzte. In Dreieich-Sprendlingen kam es im Januar letzten Jahres zu einem Unfall, bei dem ein 16-jähriger E-Scooter-Lenker schwere Verletzungen davontrug. Zuvor stieß er mit einem offenbar vorfahrtsberechtigten Fahrzeug zusammen. Für den Zweiradfahrer galt das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren". Nicht nur anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass das Verletzungsrisiko der Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen nicht unerheblich ist, da diese oftmals nur unzureichend geschützt sind. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Entwicklung der Verkehrsunfalllage wird die Polizei in diesem Jahr schwerpunktmäßig Verkehrskontrollen durchführen und einen Fokus auf diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge haben. Bereits Anfang März führten die Schutzleute die ersten Kontrollen im Landkreis Offenbach (wir berichteten) durch. Die Polizei appelliert an jede Verkehrsteilnehmerin und jeden Verkehrsteilnehmer, vorausschauend und defensiv zu fahren sowie auf einen rücksichtsvollen Umgang im Straßenverkehr zu achten. Damit die E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker bei ihrer Fahrt sicher unterwegs sind, hat die Polizei die wichtigsten Regeln noch einmal zusammengefasst:
WO DARF ICH MIT E-SCOOTERN FAHREN?
Wenn Radverkehrsflächen (wie z. B. Radwege) vorhanden sind, gilt es, diese zu befahren. In allen anderen Fällen muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege dürfen weder zum Fahren noch zum Abstellen der Scooter benutzt werden. Ändern Sie die Richtung, müssen Sie dies mit frühzeitigen Handzeichen ankündigen.
WER DARF DAMIT FAHREN?
Ab 14 Jahren können Sie die E-Scooter nutzen. Ein Führerschein ist nicht nötig.
BENÖTIGE ICH EIN KENNZEICHEN?
Hier lautet die Antwort eindeutig "Ja". E-Scooter sind versicherungspflichtig, sodass Sie bei privater Anschaffung ein Versicherungskennzeichen anbringen müssen und eine Betriebserlaubnis brauchen. Konsequenz: Haben Sie Ihren E-Scooter nicht versichert, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
WAS IST MIT ALKOHOL ODER DROGEN?
Die Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss ist ein absolutes No-Go und kann dazu führen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen! Auch hier gibt es klare Grenzen, die auch beim Autofahren oder für andere Kraftahrzeuge gelten. Für alle unter 21 Jahren oder Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze - auch bei der E-Scooter-Fahrt. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen berauschenden Mitteln stellt einen Verstoß dar.
WIE SCHNELL DÜRFEN E-SCOOTER SEIN?
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Eine technische Veränderung kann zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.
DARF ICH WÄHREND DER FAHRT MEIN SMARTPHONE BENUTZEN ODER MUSIK HÖREN?
Ihre Handys oder Smartphones sollten Sie besser in der Tasche lassen. Diese Regel gilt nicht nur bei der E-Scooter-Fahrt, sondern auch beim Radeln oder während der Autofahrt. Auch zu laute Musik lenkt ab. Wir raten: Bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie die Kopfhörer weg!
MUSS ICH EINEN HELM TRAGEN?
Es gibt keine Helmpflicht, aber Sie schützen sich vor Verletzungen. Deshalb empfehlen wir: Tragen Sie den Kopfschutz!
WAS AM ENDE ZÄHLT
Auch mit E-Scootern nehmen Sie am Straßenverkehr teil, weshalb für alle Verkehrsteilnehmer die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gilt, damit alle sicher ankommen.
Alle Regeln im Detail können sie unter folgendem Link https://k.polizei.hessen.de/440143563 nochmals nachlesen.
Hinweis: Ein Bild ist dieser Meldung beigefügt.
Offenbach 09.04.2024, Pressestelle, Jennifer Mlotek
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)
Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Jennifer Mlotek (jm) - 1212 oder 0152 / 090 22567
Claudia Benneckenstein (cb) - 1214 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290
Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh
Original-Content von: Polizeipräsidium Südosthessen übermittelt durch news aktuell