Osnabrück - Fünfzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.500 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
12.01.2024 - 11:38:42HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Frau aus dem Landkreis Vechta; 1.500 Euro Geldstrafe für rund 890 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2022 und November 2022 nahm die Beschuldigte jeweils eine geringfügige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 890 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Dabei fiel auf, dass die Frau bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war. Da die Beschuldigte zeitgleich Arbeitslosengeld I und Gehalt von ihren Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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