Osnabrück - Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch die Amtsgerichte Emden und Vechta.
19.12.2024 - 10:06:16HZA-OS: Freiheitsstrafe sowie Geldstrafe für zwei Leistungsbetrüger aus dem Raum Vechta und Emden; Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück
So wurde ein 40-Jähriger wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wurde zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Der im Raum Vechta wohnhafte Mann hatte es unterlassen, seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dem Leistungsträger entsprechend mitzuteilen. So konnte er rund 1.700 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verhängte das Amtsgericht Emden gegen einen 39-jährigen Leistungsbezieher aus Emden, weil dieser dem Leistungsträger seine Aufnahme von zwei geringfügigen Beschäftigungen verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf 410 Euro.
Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch den Leistungsträger gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen die beiden Leistungsempfänger. Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Beide Urteile sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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