Osnabrück - Die Amtsgerichte Syke und Oldenburg haben zwei Geschäftsführer einer Firma verurteilt, die in der Vergangenheit nacheinander tätig waren.
07.11.2024 - 13:47:40HZA-OS: Zwei Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche. Die beiden wurden mit Geldstrafen von 5.000 Euro und 2.800 Euro belegt. Da die Gerichte die Geldstrafen überdies auf insgesamt 250 beziehungsweise 140 Tagessätze festgesetzt hatten, gelten die Verurteilten somit auch als vorbestraft.
Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete. Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, war ein 65-jährigen Mann als Geschäftsführer einer Baufirma aus dem Raum Stuhr von April 2019 bis März 2020 tätig und setzte zahlreiche Arbeitnehmer auf Baustellen ein, die mehr Stunden arbeiteten als in den Lohnabrechnungen abgerechnet wurden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Beschuldigte nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Angeklagte Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von mehr als 80.000 Euro.
Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.
Ab März 2020 wurde der Firmensitz der Baufirma in den Raum Delmenhorst verlegt und es übernahm ein neuer Geschäftsführer. Der 31-jährige Mann führte die Geschäfte genauso wie sein Vorgänger weiter und sparte sich im Jahre 2020 durch sein Verhalten Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von mehr als 51.000 Euro.
"Mit dieser Vorgehensweise haben die Beschuldigten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Die Urteile der Amtsgerichte sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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