Osnabrück - Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Geschäftsführer aus der Transport- und Logistikbranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.
26.06.2024 - 07:56:49HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Emsland zu einer Geldstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Transport- und Logistikbranche. Gegen einen weiteren Geschäftsführer dieser Firma ist das Verfahren wegen des gleichen Vorwurfs gegen eine Auflage von 3.000 Euro eingestellt worden.
Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im Juni 2020 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete. Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hatten die Beschuldigten von 2017 bis 2019 zahlreichen Arbeitnehmern Spesen von mehr als 85.000 Euro zu Unrecht steuerfrei ausgezahlt. Zudem sind an mehreren Beschäftigten Schwarzlohnzahlungen geleistet worden. Durch dieses Verhalten sparten sich die Geschäftsführer Sozialabgaben in Höhe von rund 110.000 Euro.
"Mit dieser Vorgehensweise hatten die Beschuldigten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Der Schaden wurde bereits von den Beschuldigten beglichen.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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