Osnabrück - Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Leistungsbezieher aus Cloppenburg wegen Betruges zu einer Einzelstrafe von 4 Monaten Haft, aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
18.12.2023 - 12:08:57HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg; Zoll deckt Leistungsbetrug auf. Wegen weiterer diverser Delikte hat der Mann insgesamt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 26 Monaten erhalten.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2019 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 350 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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