HZA-OS, Freiheitsstrafe

Osnabrück - Acht Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

17.06.2024 - 10:53:23

HZA-OS: Freiheitsstrafe für Frau aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf. Die Haftstrafe wurde zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Januar 2023 ging die Frau einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 800 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

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