BPOL-BadBentheim, Gefährliche

Oldenburg - In letzter Zeit häufen sich im Stadtteil Krusenbusch offenbar die Fälle, wo Personen unerlaubt die Bahnanlagen überqueren.

07.11.2024 - 07:43:24

BGefährliche Abkürzung über die Gleise. Die Bundespolizei warnt davor, dass die vermeintliche Abkürzung über die Gleise lebensgefährlich ist und fatale Folgen haben kann.

Mehrere Triebfahrzeugführer der NordWestBahn haben der Bundespolizei entsprechende Fälle gemeldet, in denen Fußgänger aber auch Fahrradfahrer die Bahnanlagen im Bereich der Straße "Am Bahndamm" an der Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück unerlaubt überqueren.

Das Bundespolizeirevier Oldenburg überwacht regelmäßig bekannte Gefahrenstellen. Besorgniserregend ist für die Beamten dabei die Haltung einzelner Betroffener. Erst am Mittwochmorgen (06.11.2024) wurde ein 47-jähriger Mann beim Überqueren der Gleise festgestellt und zeigte sich absolut uneinsichtig bezüglich der lebensbedrohlichen Gefahr seines Handelns und verwies stattdessen auf sein "Gewohnheitsrecht".

Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleise zu betreten. Neben Triebwagen für den Personenverkehr fahren dort auch Güterzüge. Der Bremsweg von Zügen kann bis zu 1000 Meter betragen. Moderne Züge nähern sich oft nahezu lautlos. Auch scheinbar ruhende Gleise können jederzeit von schnellen Zügen befahren werden und bedeuten akute Lebensgefahr. Jeder, der die Gleise unerlaubt betritt, gefährdet sich und andere. Zudem sorgen die im Herbst erschwerten Sichtverhältnisse für zusätzliche Gefahrenquellen. Solche gefährlichen Situationen sind auch für die Lokführer eine Belastung.

Das Betreten von Bahnanlagen ist grundsätzlich verboten. Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Die Bundespolizei wird die Bahnanlagen im Oldenburger Süden weiterhin in unregelmäßigen Abständen verstärkt bestreifen. Personen die beim unerlaubten Überqueren der Gleise festgestellt werden, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Sollte ein Zug zudem noch eine sogenannte Schnellbremsung einleiten müssen, können strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr die Folge sein.

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