HZA-N, Haftstrafe

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26.08.2024 - 09:00:06

HZA-N: Haftstrafe für Leistungsbetrug

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wurde ein 40-jähriger Angeklagter aus Fürth vom Amtsgericht Fürth verurteilt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der Mann zwischen Februar 2019 und Februar 2020 Abdeckrechnungen in Höhe von knapp 550.000 Euro erstellt und verkauft hatte. Es handelte sich hierbei um reine Scheinrechnungen, denen keinerlei Leistung zu Grunde lag. Für diese Rechnungen erhielt er vom Empfänger eine Provision von rund 15.000 Euro. Der Fürther war jedoch arbeitslos gemeldet und hatte diese Einnahmen bewusst und vorsätzlich beim Jobcenter nicht angemeldet, obwohl er von dort Sozialleistungen bezog.

Für diesen Leistungsbetrug wurde er nun vom Amtsgericht Fürth verurteilt. Da der Angeklagte geständig und kooperativ war und nicht vorbestraft, wurde die Haftstrafe zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusatzinfo:

Abdeckrechnungen werden zumeist von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Regelfall für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, z. B. Schmiergelder für Auftraggebende, genutzt.

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