Münster - Gemeinsam mit der Frauenhausberatungsstelle des Vereins Frauenhaus und Beratung, der Fachberatungsstelle bei häuslicher Gewalt SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) sowie der Krisen- und Gewaltberatung für Jungen und Männer der Caritas Münster hat die Polizei Münster eine Kooperationsvereinbarung getroffen, um Betroffene von häuslicher Gewalt künftig schneller und effektiver unterstützen zu können.
28.11.2024 - 15:25:47Gemeinsam gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen - Polizei Münster kooperiert mit drei Beratungsstellen für Frauen und Männer
Die Kooperationsvereinbarung vereinfacht mit sofortiger Wirkung den Austausch zwischen Polizei und Beratungsstellen. Das Einverständnis aller Beteiligten vorausgesetzt, übermittelt die Polizei Münster künftig Namen und Kontaktmöglichkeiten von Betroffenen häuslicher Gewalt an die Frauenberatungsstellen. Namen und Kontaktmöglichkeiten der Tatverdächtigen werden an die Beratungsstelle für Jungen und Männer übermittelt. Die drei Institutionen erhalten dadurch die Chance, schnell und aktiv auf alle Beteiligten zuzugehen und ihnen unmittelbar Informationen, psychosoziale Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Schweigepflicht der Beratungsstellen und der Schutz der übermittelten Daten werden gewährleistet.
"Häusliche Gewalt ist leider alltägliche Realität. Die Betroffenen bleiben oft isoliert, verunsichert und allein mit ihrer Not", verdeutlicht Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. "Genau hier setzt die Kooperationsvereinbarung an. Eine intensivere Zusammenarbeit von Polizei und Beratungsstellen ist unverzichtbar, um Hilfe zu gewährleisten, Opfer zu schützen und nachhaltige Lösungen zu finden."
Mit der Kooperationsvereinbarung tragen Polizei und Beratungsstellen der Istanbul Konvention Rechnung, einem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Seit 2018 ist die Istanbul Konvention geltendes Recht in Deutschland und verpflichtet zur Prävention, zur Bekämpfung von Gewalt, zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener sowie zur Bestrafung von Täterinnen und Tätern.
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