HZA-RO: Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher / mit Geldbuße von ca. 12.000 EUR ist zu rechnen
17.11.2023 - 09:12:41Die Tatsache, dass der Beifahrer auf die Frage der Kontrollbeamten des Zolls die korrekte Bargeldsumme verschwiegen bzw. falsche Angaben dazu gemacht hatte, hat voraussichtlich ein teures Nachspiel. Die KEV leitete nämlich gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Unabhängig vom Ergebnis der Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Geldes muss er mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 20-25 % der verschwiegenen Bargeldsumme, d.h. hier in Höhe von etwa 12.000 EUR rechnen.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, die zum Beispiel auch der Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dienen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen. Mehr Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html .
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