LKA-RP, Betrug

Mainz - So praktisch Online-Plattformen wie "kleinanzeigen.de", "Quoka.de" oder "Shpock.com" sein können, so risikoreich ist mitunter auch die Nutzung.

17.07.2024 - 10:00:03

LKA-RP: Genug Betrug: So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen bei Kleinanzei-gen-Portalen. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Geld, Waren und Daten abzugreifen. Besonders gern nutzen sie dafür den Bezahldienst PayPal aus. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über gängige Betrugsmaschen und geben Tipps, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten.

Eine Verbraucherin berichtete von ihrem Erlebnis: "Hallo ich wurde auf "kleinanzeigen" betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über Paypal. Also haben wir uns auf "Waren und Dienstleistungen" geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigte und dann haben wir es über die Bezahlfunktion: "Freunde und Bekannte" gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von "kleinanzeigen" eine Mail, dass es sich um Betrug handele - jetzt aber möchte Paypal trotz Falleröffnung und Erklärung, dass ich alles bezahle."

Ebenso schilderte uns ein Verbraucher: "Ich habe bei kleinanzeigen.de einen Kauf getätigt und nach einer sehr unauffälligen Kommunikation per Paypal, allerdings ohne Käuferschutz, gezahlt. Am gleichen Tag habe ich von kleinanzeigen.de eine Mail erhalten mit dem Hinweis, dass das Verkäuferkonto vermutlich missbräuchlich durch Dritte genutzt wurde. Auf meine Nachrichten hin wurde nicht mehr geantwortet. Auch die Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen, wurde nicht befolgt. Die Ware wurde auch nicht geliefert."

Das Problem: Bei dieser Bezahlmethode über "Freunde und Familie" genießen die Zahlenden keinen Käuferschutz. Dieser greift bei Paypal nur, wenn man Geld über die Option "Für Waren und Dienstleistungen" versendet.

Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei "kleinanzeigen" zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente "kleinanzeigen"-Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.

Ebenso sind gefälschte Mails unterwegs, in denen sich Kriminelle den Namen "kleinanzeigen.de" zu eigen machen: Klicken Verbraucherinnen oder Verbraucher die Links in den Mail-Nachrichten an, landen sie auf einer gefälschten Webseite. Auf der sogenannten Phishing-Seite werden Daten für das Onlinebanking und oft auch persönlichen Daten abgefragt. Farbgebung und Logos auf den nachgemachten Seiten wirken echt und geben ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Hierzu berichtet uns ein Verbraucher: "Ich bin leider Opfer eines Phishing-Betruges bei einer Transaktion in Höhe von 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von "kleinanzeigen.de" selbst. Dieser Vorfall wurde von mir unmittelbar bei meiner kartenausgebenden Sparkasse und bei der Polizei angezeigt. Leider konnte der Sachverhalt bis heute nicht geklärt werden."

Mit folgenden Tipps von LKA und Verbraucherzentrale können Betrüger im Netz entlarvt werden:

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizeidienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.

Ausführliche weitere Informationen finden Sie auf https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
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