HZA-LÖ, Bargeld

Lörrach - Mitte November kontrollierten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach anlässlich der Einreise beim Zollamt Weil am Rhein-Otterbach Reisende, 60 und 49 Jahre alt, welche auf Nachfragen lediglich ein in der Schweiz erworbenes Motorrad zur Abfertigung anmeldete.

08.12.2023 - 06:30:01

HZA-LÖ: Bargeld beim Zoll nicht angemeldet. Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs wurde eine Laptoptasche aufgefunden, darin befindlich eine Papiertüte mit einem Bündel Bargeld. Auf Nachfrage des Zöllners, um wieviel Bargeld es sich handle, wurden schließlich 10.000 Euro angemeldet. Das Bargeld verdoppelte sich wundersamerweise nach anschließender Zählung auf fast 23.000 Euro. Die Beamten leiteten daraufhin wegen Nichtanmeldung ein Bußgeldverfahren ein. Es wurde eine Strafsicherheit in Höhe von 3.300 Euro erhoben. Nach Zahlung der Strafsicherheit sowie der Abgaben für das Motorrad konnte das Ehepaar die Reise fortführen. Zusatzinfo: Bei der Einreise nach Deutschland müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dem Zoll angemeldet werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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