Landshut - Der Geschäftsführer und der Prokurist einer Gerüstbaufirma aus dem Landkreis Dachau wurden vom Amtsgericht Dachau rechtskräftig wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig gesprochen.
07.08.2024 - 10:00:03HZA-LA: Mitgehangen - Mitgefangen Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut deckt Sozialbetrug auf. Gegen den formell eingetragenen Geschäftsführer wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt. Gegen den Prokuristen, der sich eigenverantwortlich um alle Firmenbelange kümmerte und faktisch als Geschäftsführer fungierte, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilten kamen über einen Zeitraum von zwei Jahren in 19 Fällen ihrer Verpflichtung nicht nach, sämtliche Arbeitnehmer mit dem zutreffenden an sie ausbezahlten Arbeitsentgelt fristgerecht monatlich bei der für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Behörde anzumelden. So wurden entweder die offiziell gemeldeten Arbeitnehmer über den gemeldeten Zeitraum hinaus beschäftigt oder es waren weitere nicht gemeldete Personen tätig. Insgesamt wurden auf diese Löhne entfallene Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie Beträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in Höhe von insgesamt über 117.000 Euro, nicht abgeführt.
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