Kassel - Kassel-Forstfeld:
05.02.2024 - 12:37:36Bei Einsatz wegen häuslicher Gewalt: Cannabisgeruch führt zum Fund von Plantage im Schlafzimmer
Der Einsatz wegen einer häuslichen Gewalt bei einem Ehepaar im Kasseler Stadtteil Forstfeld führte am gestrigen Sonntagnachmittag zum Fund einer Cannabis-Plantage im Schlafzimmer und darüber hinaus einer beachtlichen Menge Drogen in der gesamten Wohnung. Die Ehefrau hatte gegen 15 Uhr den Notruf der Polizei gewählt und um Hilfe gebeten, da sie von ihrem Mann geschlagen und an den Haaren gezogen wurde. Vor Ort öffnete die leicht verletzte Bewohnerin der hinzugeeilten Streife des Polizeireviers Ost die Tür und bat die Beamten hinein. Auch auf den 32-jährigen Ehemann trafen die Polizisten in der Wohnung, aus der ihnen sofort unverkennbarer Cannabisgeruch entgegenschlug. Dies veranlasste die Streife dazu, dem Geruch genauer auf den Grund zu gehen, woraufhin zunächst ein Beutel mit Marihuana in der Speisekammer gefunden wurde. Die weitere Durchsuchung der mehrgeschossigen Wohnung mit Unterstützung des Kriminaldauerdienstes förderte neben etlichen Utensilien für den Drogenhandel rund ein halbes Kilogramm Marihuana, Cannabis und Amphetamine in nahezu allen Räumen zutage. Sogar im Kühlschrank und im Gefrierfach wurden Drogen aufbewahrt. Darüber hinaus fanden die Polizisten im Schlafzimmer eine professionell betriebene Cannabis-Plantage in einem Zelt, das neben 32 Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien auch technisches Zubehör wie Lampen und Lüftungsanlagen beherbergte. Die Pflanzen, Betäubungsmittel und weiteren aufgefundenen Gegenstände wie ein Butterflymesser sowie sieben Mobiltelefone stellten die Polizisten sicher und nahmen den 32-Jährigen mit auf die Dienststelle. Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte er die Indoor-Plantage in der gemeinsamen Wohnung errichtet, weshalb nun neben der Körperverletzung wegen des illegalen Anbaus und Handels mit Betäubungsmitteln gegen ihn ermittelt wird. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er am heutigen Montagmorgen auf freien Fuß entlassen. Nach Hause darf er dennoch vorerst nicht zurückkehren, denn die Polizisten verfügten wegen der häuslichen Gewalt ein zweiwöchiges Betretungs- und Kontaktverbot für ihn.
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