Karlsruhe - Der Aktionstag, der im Jahr 1991 vom WEISSEN RING ins Leben gerufen wurde, soll auf Menschen aufmerksam machen, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden.
22.03.2024 - 09:30:03(KA) Karlsruhe - Am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Oftmals liegt bei Straftaten vor allem der Täter im Fokus. Aber gerade die Opfer und ihre Angehörigen dürfen in solchen Fällen nicht alleingelassen werden. Denn neben körperlichen und materiellen Schäden entstehen oftmals auch seelische Wunden, die ohne Hilfe nur schwer oder gar nicht verheilen. Hier gilt es zeitnah zu reagieren.
Deshalb soll der Aktionstag das Bewusstsein für Opferbelange in Deutschland stärken und Informationen zu Prävention, Schutz und praktischen Hilfen geben.
Opfern von Straftaten sind der Verfahrensablauf bei der Polizei und der Justiz sowie die Hilfs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote meist nicht bekannt. Die Zeit des Ermittlungsverfahrens bis hin zu einer Gerichtsverhandlung kann für sie äußerst belastend oder gar retraumatisierend sein - Vernehmungen, Aussagen vor Gericht und letztlich der Kontakt zum Täter lassen das Erlebte oftmals wieder hochkommen.
Die Polizei lässt Kriminalitätsopfer jedoch nicht alleine. Durch einen professionellen und emphatischen Umgang sowie größtmögliche Transparenz versuchen wir die Tatfolgen für sie so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, dass wir die Opfer über ihre Rechte aufklären und hinsichtlich bestehender Beratungs- und Hilfsangebote informieren. Dabei sind wir bei Bedarf auch ganz konkret bei der Auswahl einer geeigneten Kontaktadresse und Anlaufstelle behilflich.
Neben der Anbindung an externe Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen geht das Polizeipräsidium Karlsruhe in Sachen Opferschutz mit dem landesweit einzigartigen Projekt "Opfereinsatz auch im Ruhestand" noch einen Schritt weiter. Seit nunmehr 20 Jahren begleiten pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte ehrenamtlich, professionell, unbürokratisch und kostenlos Opfer von Straftaten. Unsere Pensionärinnen und Pensionäre geben ihnen hierbei mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in persönlichen Gesprächen wertvolle Tipps und Hilfestellung für die nächsten Schritte. Auf Wunsch begleiten und unterstützen sie Opfer bei Behördengängen, stellen Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen her, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und begleiten sie auch zu Polizei oder Gericht.
Damit leisten wir vom Polizeipräsidium Karlsruhe gemeinsam mit unseren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen proaktiven Opferschutz und können dazu beitragen, dass Opfer sowohl handlungssicher als auch psychisch so stabilisiert werden, dass sie wieder in den Alltag zurückfinden und die belastende Situation besser verarbeiten können. Ziel ist es, dass sie im besten Falle, ihr Leben wie vor dem belastenden Ereignis weiterführen können.
Weitere Informationen zu den Themen Opferschutz und -rechte, Ablauf eines Strafverfahrens, Hilfsangebote und zum Entschädigungsrecht erhalten Sie unter:
Opferinformationen und schnelle Hilfen:
https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/
Rechte für Betroffene:
https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/rechte/
Neues Soziales Entschädigungsrecht (seit 01.01.2024):
https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/rechte/recht-auf-entschaedigung/
Ablauf des Strafverfahrens:
https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/ablauf-des-strafverfahrens/
Projekt "Opfereinsatz auch im Ruhestand":
https://ppkarlsruhe.polizei-bw.de/opfereinsatz-auch-im-ruhestand/
https://ppkarlsruhe.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/5/2020/12/Operschutz_Druckdatei.pdf
Die Opferschutzbroschüre der Polizei finden Sie zum Download unter
https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2018/02/BROSCH%C3%9CRE-Opferschutz.pdf
Den Internetauftritt des WEISSEN RINGS finden Sie unter:
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Referat Prävention
Opferschutz
Durlacher Allee 31-33
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721/666-1201
Mail: karlsruhe.pp.praevention@polizei.bwl.de
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