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K.O.-Tropfen verabreicht? - Die Polizei ermittelt - Mettmann - 2405005

02.05.2024 - 12:09:58

K.O.-Tropfen verabreicht? - Die Polizei ermittelt - Mettmann - 2405005. Mettmann - In der Nacht auf Mittwoch, 1. Mai 2024, wurden zwei junge Frauen nach der vermeintlichen Verabreichung von K.O.-Tropfen in Mettmann in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 1:15 Uhr wurde eine 23-jährige Düsseldorferin bewusstlos auf der Toilette einer Lokalität an der Adlerstraße aufgefunden. Während Ersthelfer die junge Frau betreuten und auf alarmierte Rettungskräfte warteten, wurde eine 22-jährige Wülfratherin in den Räumlichkeiten ebenfalls ohnmächtig.

Einsatzkräfte der Polizei leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verabreichung von K.O.-Tropfen in beiden Fällen ein. Rettungskräfte brachten die nicht ansprechbaren 22 und 23 Jahre alten Frauen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung und möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor den Gefahren von sogenannten K.O.-Tropfen zu warnen:

Narkose- oder Beruhigungsmittel, aber auch ein als sogenannte "Party-Droge" eingesetztes Lösungs- und Reinigungsmittel, führen zur Handlungsunfähigkeit oder Willenlosigkeit. Da die Tropfen farb- und geruchlos sind, können sie bei dem Konsum nicht erkannt werden. Es kann zu sexuellen Übergriffen oder auch Diebstählen kommen.

Seien Sie daher bei der Zubereitung von Getränken aufmerksam und nehmen Sie keine Getränke von Fremden an. Lassen Sie ihr Getränk niemals aus den Augen und geben Sie auf aufeinander Acht. Sollten Sie oder Bekannte augenscheinlich betroffen sein, seien Sie besonders wachsam, wenn Fremde vorgeben, sich um die hilflose Person kümmern zu wollen. Ziehen Sie unbedingt ärztliche Hilfe hinzu und erstatten Anzeige bei der Polizei. Da K.O.-Tropfen nur wenige Stunden im Blut und Urin nachgewiesen werden, ist eine schnelle Anzeigenaufnahme notwendig.

Für weitere Informationen ist ein Flyer des Ministeriums der Justiz NRW der Pressemitteilung beigefügt.

Hinweise zur Tatbegehung nimmt die Polizei Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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